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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Info an den BR bei der Umsetzung von Regalen?

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pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss der BR über den Umsetzung von Regalen vorher informiert werden? Muss das Regal nach der Umsetzung von der Berufsgenossenschaft abgenommen werden?

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Community-Antworten (7)

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Biggy

05.06.2007 um 12:52 Uhr

Was hat der BR mit dem Regal zu tun das wohl an einen anderen Platz soll ? Der AG kann seine Regal solange und wohin er will stellen ohne den BR fragen zu müssen. Sollte der AG beim umstellen die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten könnte sich der BR einschalten, aber das weiß man ja auch erst wenns so weit ist :-). Also stell deine Frage am besten noch mal aber bitte verständlich.

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pit47

05.06.2007 um 13:08 Uhr

Hallo Biggy, es ist ein großes Paletten-Regal in der Fertigungshalle, welches einen anderen Standort in der Halle bekommen hat. Diese Maßnahme wurde am Wochenende durchgeführt. Der BR wurde nicht darüber informiert.

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SSGG

05.06.2007 um 13:12 Uhr

Moin pit47,

gibt es keinen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Gefährdungsbeurteilung?

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pit47

05.06.2007 um 13:37 Uhr

Moin, moin SSGG, die Fachkraft für Arbeitssicherheit war genauso überrascht von der Umsetzung des Regales und hat denn aber alles abgenickt gegenüber der GL, auch wenn an dem Regal der gesamte Anfahrschutz fehlte und trotzdem schon benutzt wurde. Auf meinen Einwand als BRMtgl. sagte mir die GL, dieses wäre aus betrieblichen Gründen notwendig, damit wir unsere Aufträge abarbeiten können.

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SSGG

05.06.2007 um 14:52 Uhr

Moin pit47,

wieso abgenickt? Dann soll sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit mal den § 4.1 des Arbeitsschutzgesetzes mit Verweis auf BetrSichV zu Gemüte ziehen. Meines Erachtens hätte erst eine Sicherheitsprüfung vor Inbetriebnahme stattfinden müssen.

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pit47

05.06.2007 um 15:10 Uhr

Moin, moin SSGG, diese "Fachkraft" nickt zu allem was die GL macht und tut. Für die GL kommt erst die Zufriedenheit unserer Kunden, auch wenn dafür Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen nicht beachtet werden. Der BR wird wohl wieder mal mit der GL vor das Arbeitsgericht gehen, um die GL etwas zu stoppen.

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steini

05.06.2007 um 15:26 Uhr

hallo pit47,

entspricht das regal nicht den sicherheitsvorschriften solltet ihr als br dies schriftlich den ag mitteilen. es sollten alle mängel in dem schreiben aufgeführt sein. der ag sollte wissen das er bei einem unfall haftbar ist. eine durchschrift dieses schreiben würde ich auch an die gewerbeaufsicht sowie an die berufsgenossenschaft schicken. die sifa würde ich zu zu einem gespräch bitten warum die anlage freigegeben wurde trotz der mängel. bin selber sifa und würde mich nie auf eine freigabe bei sicherheitsmängel einlassen. als br könnt ihr nur von einer guten zusammenarbeit mit gewerbeaufsicht und bg profitieren.

gruß steini

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