Geschäftsführung setzt Mitarbeiter, trotz Widerspruch des BR, als kommissarischen Abteilungsl. ein
wer kann helfen? die geschäftsführung unserer firma, in der ich stellv. betriebsratvors. bin, hat eine mitarbeiterin als kommissarische abteilungsleiterin eingesetzt. diese dame arbeitete bis jetzt in der presseabteilung und soll jetzt in einen, für sie völlig aufgabenfremden bereich wechseln. die mitarbeiterin ist mit der umsetzung einverstanden. der betriebsrat wurde zu diesem sachverhalt nicht angehört und hat deshalb dieser umsetzung wiedersprochen bzw. die geschäftsführung darüber in kenntniss gesetzt dass diese umsetzung nicht rechtswirksam ist. in einem kurzen gespräch wurde auch die mitarbeiterin über diesen sachverhalt informiert. nun haben wir von der gf ein schreiben erhalten das, trotz einspruch des br, die mitarbeiterin weiterhin kommisarische abteilungsleiterin bleibt. was können wir als betriebsrat jetzt tun?
Community-Antworten (7)
15.02.2011 um 11:25 Uhr
Hi !
natürlich geht das nicht ohne euch. Mir stellt sich die Frage, wie lange soll die Dame dort eingesetzt werden? Soll sie nur so lange bleiben, bis über eine Ausschreibung eine besser qualifizierte Kraft gefunden ist oder soll es eine dauerlösung sein. Gibt es schon Kräfte die besser geeignet sind ? Quereinsteiger können sich ja auch einarbeiten.
Gruß BetrVG
15.02.2011 um 14:19 Uhr
ja gibt es!!! es gibt einen mitarbeiter der genau diese aufgaben betreut hat. das hat er bis jetzt auch sehr gut gemacht. er war zwar kein abteilungsleiter, hat aber diese position quasi gelebt. seit einer meinungsverschiedenheit mit dem gf ist er aber nicht mehr "gut genug". dazu kommt noch das es für diesen bereich nie einen abteilungsleiter gab und es ging bis jetzt auch immer ohne. diese stelle soll jetzt aus dem boden gestampft werden. bei unserer derzeitigen finanzsituation ist das äußerst fragwürdig. die kommissarische abteilungsleitererin soll wohl solange im amt bleiben bis jemand gefunden ist. ich denke sie wird es wohl werden, da auch intern augschrieben wird.
15.02.2011 um 15:33 Uhr
Sollte der AG die MB missachten, Beschluss fassen und Anwalt beauftragem das weitere zu veranlssen.
15.02.2011 um 15:58 Uhr
danke! bleibt denn die kommissarische abteilungsleiterin solange im amt bis eine entscheidung dies bezüglich getroffen ist?
15.02.2011 um 16:28 Uhr
derdude, wenn der AG sich nicht besinnt und es keine einstweilige Verfügung dazu gibt: Ja. Und Du glaubst nicht, wie lange ein Verfahren dauern kann...leider.
15.02.2011 um 16:30 Uhr
vielen dank an alle!!!
15.02.2011 um 16:43 Uhr
Die Frage ist eben, ob man gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung erwirken könnte. Falls sich der bisherige inoffizielle Stelleninhaber hoffentlich trotzdem auf die Stelle beworben hat, könnte da ein guter Anwalt ein wenig Honig saugen...
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Wiederspruch Bewertung ERA - Fristen
ÄlterServus, wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer
Fristverlängerung für den Widerspruch einer Kündigung, bzw. Mitarbeiter vorab informieren
ÄlterHallo, wir haben bei uns nun den Fall, dass ein Mitarbeiter ordentlich und fristgerecht mit einer Begründung gekündigt werden soll. Dies wurde uns (dem Betriebsrat) heute mitgeteilt. Der Mitarbeite
Widerspruch bei betriebsbedingter Kündigung beifügen?
ÄlterHallo, bei uns werden mehrere Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt. Wir haben im BR für alle je einen Widerspruch gemacht, nach persönlicher Anhörung fast aller betroffenen. Diesen Widerspruch habe
Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
ÄlterHallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzm