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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitteilung an MA über interne Versetzung

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Tomate
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich bin seit mehr als 7 Jahren BR-Mitglied in einem gr. Unternehmen. Folgender Fall: MA wurde zum nächsten 1. eines Monats mitsamt des Arbeitsbereiches in eine andere Abteilung umgesetzt. Der/die MA wurde jedoch erst am Tag (später Vormittag) der Gültigkeit der Umsetzung über diese Neustrukturierung informiert. Die Entscheidung sei jedoch bereits ca. 14 Tage vorher gefallen (Aussage BR-Vorsitzender und (ex-) Vorgesetzte/r) - angeblich durch die Geschäftsleitung. Der/die MA ist BR-Mitglied und wurde bereits seit über einem Jahr von dem jetzt neuen Vorgesetzten gemobbt, beleidigt und drangsaliert. Frage 1: Ist es rechtens, den/die MA diese Info erst am Tag der Inkrafttretung der Umsetzung zu geben? Frage 2: Der/die MA (ebenfalls BR-Mitglied) hat das Protokoll des Personalausschusses vom BR-Vorsitzenden angefordert und bis dato nicht erhalten. Frage 3: Hätte der Personalausschuss des BR dieser Umsetzung nicht widersprechen müssen, da die Vorgehensweisen (auch ggü. anderer MA) bekannt sind? Mercie für Eure Antworten und Tipps!

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Community-Antworten (4)

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Lotte

22.04.2009 um 22:34 Uhr

Tomate, wenn der PA die Entscheidung über personelle Maßnahmen übertragen bekommen hat, dann kann er seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen fällen. Ob das ein guter Stil ist, was da bei Euch geschehen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Frage: Wenn die Zustände im BR so sind, wie Du sie beschreibst, warum sind sie dann noch so wie sie sind?

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Tomate

23.04.2009 um 11:38 Uhr

Hallo Lotte, dieser Stil ist nicht grade vom Feinsten. Vorallem, wenn man bedenkt, wer im PA ist und wie die Abläufe sind: Der BR-Vorsi legt einem die Anträge hin und sagt nur "unterschreibt da mal, dass das ok ist". War selber mal im PA.

Gute Frage. Liegt daran, dass der BR-Vorsi und Stellvertreter sehr AG freundlich sind und mehr oder weniger allem aus dem Weg gehen und weitere BR-Mitglieder "runtermachen", die ihre Meinung sagen. Der Vorsi geht nächstes Jahr in Rente und seit letztem Jahr ruht er sich sozusagen auf seinem Posten als Freigestellter aus.

Frage: Wie sieht das mit der zeitnahen Mitteilungspflicht des AG über die Umsetzung des MA aus? Hier scheint ja auch was daneben gegangen zu sein, oder?

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Lotte

24.04.2009 um 14:02 Uhr

Tomate, "Wie sieht das mit der zeitnahen Mitteilungspflicht des AG über die Umsetzung des MA aus? Hier scheint ja auch was daneben gegangen zu sein, oder?"

Wenn der PA das nicht bemängelt hat, ist der Zug abgefahren. Der MA könnte sich natürlich beim BR beschweren, dass er selbst nicht rechtzeitig informiert wurde, aber macht das Sinn?

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Tomate

26.04.2009 um 11:40 Uhr

Ne, Sinn macht das bei diesem BR nicht. Allerdings ist der MA mit dem Stellvertreter des BR-Vorsi in regem email Kontakt. Bin gespannt, was da noch raus kommt.

Und: der neue Chef sucht bereits nach Krümeln, um den betroffenen MA zu zermürben. Ich habe dem MA empfohlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Ausserdem soll der MA alles an den BR melden, was der neue Chef zu ihm sagt (Beleidigungen, Unterstellungen etc.).

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