Erstellt am 05.06.2007 um 08:13 Uhr von Gevatter
Ja und Ja. Selbstverständlich könnt ihr gem. 87 BetrVG verhindern, daß euer Center mit eueren Leuten am fraglichen Tag besetzt wird. Und das solltet ihr auch tun. Das das Center aber für diesen Tag geöffnet wird, könnt ihr nicht verhindern. Der AG kann definitiv so verfahren, wie Du es bereits beschrieben hast. Dafür muß er aber für diesen Tag, bis auf die leitenden Angestellten, das komplette (!) Personal austauschen.
Dieser Spruch wie "...unser Kunde fordert dies.." kenne ich nur zur genüge, der ist im Katalog der Schutzbehauptungen im oberen Ranking zu finden. Wenn der AG öffnen will, soll er doch, aber ohne euch !