AG bricht Bedingungen in BV zur verlängerten Ladenöffnung - welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für den BR?
Hallo. Wir kommen aus dem Handel und der AG hat mit uns eine BV zur verlängerten Ladenöffnung (bis 22 Uhr) ausgehandelt. Eine Bedingung für unsere Zustimmung war das der AG für die WM 6 zusätzliche Leute einstellt. Dieses ist bis heute nicht erfolgt!!!
Meine Frage ist: können wir (der BR) dem AG aufgrund der nichterfüllten Vertragsbedingungen die BV fristlos kündigen oder sie einfach als nicht wirksam ansehen? Welche rechtliche Möglichkeiten gibt es??
Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
14.06.2006 um 12:24 Uhr
Hallo tim,
im Fitting steht zu § 77 BetrVG. " Die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffenen Vereinbarungen führt grundsätzlich der Arbeitgeber durch. Der BR kann die Einhaltung dieser Verpflichtung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren erzwingen."
MfG Angi1
14.06.2006 um 18:56 Uhr
vielen Dank
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