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Urlaubsverweigerung an Brückentagen - ist das erlaubt ?

B
BR-Michael
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Unternehmen hat 200 Mitarbeiter. Unsere Produktion beschäftigt ca. 60 Mitarbeiter. Unsere Urlaubsregelung sieht vor, dass wir am Freitag, den 08.06.2007 (Brückentag) arbeiten. Nun haben unsere Mitarbeiter vermehrt Urlaub eingereicht. Dieser wurde zum Teil genehmigt aber auch welche abgelehnt. Meine Frage: Kann der Urlaub vom Vorgesetzten abgelehnt werden ? (evtl. Gesetz)

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Community-Antworten (3)

D
Dame

23.05.2007 um 16:15 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Es kann doch nicht immer von jedem der Urlaub genehmigt werden. Es sollte gerecht verteilt werden, dass jeder mal einen Brückentag frei hat. Wer dann zu spät einreicht hat leider Pech und bekommt dann den nächsten Brückentag frei, dafür ist die Planung ja da ! Gruß, Dame

M
Mona-Lisa

23.05.2007 um 16:18 Uhr

@Michael, da gilt eben auch, wer zuerst kommt, mahlt zuerst..... Um eine Produktion aufrecht erhalten zu können, ist nun mal eine bestimmte Anzahl von Kollegen notwendig.

S
SSGG

23.05.2007 um 16:45 Uhr

Moin BR-Michael, schau Dir das BUrlG an. Und die Urlaubsregelung (des AG?) scheint zu hinken, denn dann würden nicht soviele AN gleichzeitig Urlaub beantragen. Nutzt Ihr Euer Mitbestimmungsrecht bei den Urlaubsgrundsätzen und der Aufstellung eines Urlaubsplans nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG?

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