Urlaubsverweigerung bei Krankheit des Kollgen?
Hallo zusammen, wir haben ein Problem. Seit mehr als 12 Wochen ist ein MA krank und wird dies auch auf nicht absehbare Zeit sein. Sein Mitarbeiter wollte bereits im letzten Monat in Urlaub gehen, hat diesen beantragt und leider nicht genehmigt bekommen. Nun möchte dieser MA im August 2 Wochen Urlaub machen, auch dieser Antrag wurde nicht genehmigt, mit dem Hinweis "es gibt keinen Vertreter". Wie oft kann dem Mitarbeiter sein Urlaub in solch einer Situation verwehrt werden. Es gibt keinen Ersatz für den erkrankten Kollegen. Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
22.05.2007 um 16:35 Uhr
Moin kati, der Urlaub kann in diesem Fall so lange verweigert werden wie es sich der AN gefallen läßt. Das Argument des Ag ist nicht nachvollziehbar, da es sich hier nicht um "dringende betriebliche Gründe"(siehe Bundesurlaubsgesetz) handelt, sondern um eine fehlerhafte Personalplanung. Es sei den ,der Erkrankte ist unersetzlich!? Notfalls muß der AN seinen Anspruch rechtlich geltend machen.
Gruß spartacus
23.05.2007 um 11:15 Uhr
Moin katie, lies Dir den 8. und 10. Absatz dieses Link durch: http://www.rechtsanwalt-wirth.de/cms/index.php?id=24
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