Erstellt am 01.06.2007 um 13:06 Uhr von pit47
Hallo Rainer,
wenn es innerhalb der tariflich festgelegten Ausschlussfristen zurückgefordert wird.
Erstellt am 01.06.2007 um 13:21 Uhr von paula
@pit47
es könnte aber auch noch vertragliche Ausschlussfristen geben. Im Einzelfall kommt auch die Verjährungsfrist in Betracht.
Man sollte auch an die Einrede der Entreicherung denken
Daher ist die Frage so erst mal nicht zu beantworten. Grundsätzlich sind solche Rückforderungen möglich. Der AN sollte eben prüfen, ob er dem AG aus dem TV den AV oder aus dem Gesetz hier etwas entgegensetzen kann.