Freiwillige Tariferhöhung vor Tarifabschluss mit evt. Rückforderung
Hallo liebe Mitstreiter,
ein Unternehmen hat im Vorfeld von Tarifverhandlungen seine Tarife freiwillig erhöht mit der Klausel: "Die Erhöhung erfolgt zudem unter dem Vorbehalt der Anrechnung auf einen eventuellen späteren Tarifabschluss und Rückforderung / Verrechnung bei etwaigem Übersteigen gegenüber einer Tariferhöhung."
Ist diese Klausel zulässig?
Community-Antworten (8)
25.09.2023 um 11:29 Uhr
Wüsste keinen Grund, wieso das nicht zulässig sein sollte.
25.09.2023 um 11:32 Uhr
Selbstverständlich ist diese zulässig, sei froh, dass der AG unabhängig von Tarifverhandlungen den Lohn erhöht.
Möchtest Du "doppelt abgreifen" oder weshalb diese Frage?!
25.09.2023 um 12:19 Uhr
ER nu wieder.....
25.09.2023 um 13:29 Uhr
"...Rückforderung / Verrechnung bei etwaigem Übersteigen gegenüber einer Tariferhöhung." hat nun wirklich überhaupt gar nichts mit doppelt abgreifen zu tun. Die Zulässigkeit dieser Klausel in Frage zu stellen, dient der Sicherheit sowohl der Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers. Wenn die Klausel gültig ist, könnte man zum Beispiel die Mitarbeiter:innen darauf hinweisen, dass sie eine Rücklage halten sollen, da es zu einer Rückforderung kommen könnte. Sollte die Klausel nicht gültig sein, wäre es sicher sinnvoll, den Arbeitgeber im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit darauf hinzuweisen, um ihm spätere teure Klageverfahren zu ersparen.
25.09.2023 um 13:39 Uhr
... endlich jemand, der die klausel richtig gelesen und verstanden hat!!!
25.09.2023 um 13:46 Uhr
Prima, Enigmathika freut sich bestimmt über das Kompliment. Du hast aber auch verstanden warum die Klausel zulässig und sinnvoll ist?
25.09.2023 um 15:22 Uhr
"... endlich jemand, der die klausel richtig gelesen und verstanden hat!!!"
wir haben die alle verstanden ...
25.09.2023 um 15:44 Uhr
ER nu wieder..... Hilfe es lebt :-o
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