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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückforderung von Entgelten für Pausenzeiten - haben wir da ein Mitspracherecht ??

W
wanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unseren Monteuren wurden jahrelang nie die Pausen in der Abrechnung abgezogen. Nun hat unser AG das bemerkt. Er fordert nun die zuviel gezahlten Pausenzeiten für die vergangenen drei Monate ein. Er beruft sich dabei auf das ArbZG und den Manteltarifvertrag. Das Geld verrechnet er mit den nächsten drei Abrechnungen. Wir als BR sind vorher nicht informiert worden. Mir ist schon klar, das wir das für die Zukunft hinnehmen müssen.

Hätten wir als BR ein Mitspracherecht gehabt (auch bei der Rüchforderung), oder ist das hier ausgeschlossen, weil es sich u.a. um eine gesetzliche Bestimmung handelt ? Haben wir irgendeine Chance aus der Rückforderung wieder herauszukommen. Danke

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Community-Antworten (2)

N
N.D.

29.08.2005 um 15:34 Uhr

Das ArbZG regelt den Anspruch auf Pause, ein MTV die eventuelle Vergütung derselben, wobei hier ein Mindestanspruch festgeschrieben wird. In dem von dir geschilderten Fall der jahrelang bezahlten Pausen für Monteure ist meiner Ansicht nach eine betriebliche Übung entstanden, so dass der AG keine rückwirkenden Forderungen geltend machen kann. Dass der AG nicht weiter zahlen will, so er nicht muss, ist klar. Geregelt wird das üblicherweise in einer BV Arbeitszeit zwischen AG u. BR. Wird den Kollegen rückwirkend für drei Monate die Pause abgezogen, dann tritt das Individualrecht in Kraft, d. h. jeder Betroffene muß beim Arbeitsgericht gegen den Abzug klagen.

V
viktor

29.08.2005 um 16:13 Uhr

Ich denke auch, man sollte sich auf die betriebliche Übung berufen. Der AG möge bekanntgeben, dass er zukünftig keine Pausen mehr bezahlt.

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