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Arbeitszeit und Kind

T
TEX
Jan 2018 bearbeitet

Moin, moin

ich hab da mal ne Frage:

Eine Kollegin ist auf Teilzeit beschäftigt und hat einen 2jähriges Kind. Ihre übliche Arbeitszeit ist von 7.00 Uhr - 12.00 Uhr. Nun soll sie in der Urlaubszeit aber statt bis um 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr arbeiten, was aber nicht geht, da sie niemanden hat´, der sich um ihr Kind kümmern könnte.

Ich bedanke mich schonmal im voraus für die tipps und argumentationshilfen

TEX

hab noch ne Frage:

eine Auszubildende wechselt nach bestandener Prüfung(zum 1.7.) in eine andere Filiale, bleibt der Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen?

5.56305

Community-Antworten (5)

L
Lotte

31.05.2007 um 23:35 Uhr

TEX, unbeachtet der Tatsache, dass Ihr als BR laut § 87 (1) Punkt 2 und 3 mitzubestimmen habt, würde ich auch den § 8 TzBfG (2) (3) und (4) bei der Argumentation zu Rate ziehen.

Die zweite Frage ist m.E. nur mit Blick in den TV oder AV zu beantworten.

K
Kölner

31.05.2007 um 23:42 Uhr

@Lotte ArbG Frankfurt a. M. Urteil vom 14.02.2007 - 7 Ga 25/07...

L
Lotte

31.05.2007 um 23:51 Uhr

TEX, da hat Kölner ja noch ein schönes Urteil in die Diskussionskette eingefügt.

B
betriebsratten

01.06.2007 um 11:11 Uhr

Nochn Gedicht:

Der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen gemäß BGB zu verfahren.

http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=117589

Gruss br

P
Petrus

01.06.2007 um 12:19 Uhr

Ein Gedicht der besonderen Art ist beim letzten Link allerdings der Hinweis "rechtskräftig: unbekannt" in Bezug auf ein BAG-Urteil...

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