Erstellt am 04.02.2019 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Dein Arbeitgeber redet Unsinn! ER muss ggf. für Ersatz sorgen.
Erstellt am 04.02.2019 um 16:17 Uhr von EDDFBR
Moin,
theoretisch ist es denkbar, dass die Software des Arbeitgebers für die Urlaubsplanung tatsächlich eine Urlaubsgewährung an Wochenende nicht zulässt. Dies ist z.B. bei unserem Arbeitgeber der Fall (IT-Branche, Schichtbetrieb an 7 Tagen in der Woche). Üblicherweise regelt man die Urlaubsansprüche bei Schichtarbeitern dergestalt, dass man ihnen zusätzliche Urlaubstage gewährt (z.B. 45-50 Urlaubstage), ihnen damit aber auch auferlegt, jegliche freien Tage an Wochenenden bzw. Feiertagen als Urlaub zu beantragen.
Sollte eine solche Regelung nicht bestehen (z.B. wegen besagter Software-Einschränkungen), würde das Verplanen an Wochenenden die schichtarbeitenden AN gegenüber denen mit einer 5-Tage Bürowoche unangemessen benachteiligen, da diese AN fest mit den Wochenenden planen können. Hierfür muss eine Ausgleichsregelung getroffen werden.
Bei uns ist dies so geregelt, dass AN bei ihren Urlaubsanträgen grundsätzlich das Wochenende vor- bzw. nach der Urlaubswoche mit beantragen können, also damit dort nicht verplant werden. Da der BR bei einer Nichteinigung über gewährten Urlaub automatisch in der erzwingbaren Mitbestimmung nach §87 (1) BetrVG ist, wäre eine Nichtbeachtung durch den Arbeitgeber äußerst dumm ...
Erstellt am 05.02.2019 um 10:25 Uhr von Tatjana.schug
Erstmal vielen Dank für diese komplexe Antwort.
Das Softwareproblem kann ich schmunzeld ausschliessen, da 6 Blätter zusammen geklebt werden, und Linien draufgemalt werden ;) .
Mir geht es bei der Frage nicht nicht um die Wochenenden vor oder nach einer Woche Urlaub, sondern NUR um das Dienstwochenende, welches ich Urlaub haben möchte.
Vielleicht findet sich noch eine Antwort.
Erstellt am 05.02.2019 um 13:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (EDDFBR):
"theoretisch ist es denkbar, dass die Software des Arbeitgebers für die Urlaubsplanung tatsächlich eine Urlaubsgewährung an Wochenende nicht zulässt."
Dann hat er die falsche Software eingekauft! Muss ernochmal eine neue kaufen die nicht gegen Gesetze verstößt!
Erstellt am 05.02.2019 um 19:55 Uhr von nicoline
*mit der Aussage, an Dienstwochenden könne ich keinen Urlaub nehmen,*
Das ist natürlich gequirlter Mist! Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Das durchzudrücken ist alleine nicht ganz einfach. BR, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder eine Rectsschutzversicherung können da helfen.
Ein Urlaubstag stellt genau von der Arbeitspflicht frei, die vorgeplant war. An Tagen, an denen man onehin frei hätte, muss man also keinen Urlaubstag verbrauchen, hingegen kann es sein, dass man auch für Sa und So je einen Urlaubstag verbrauchen muss, wenn man dort nicht arbeiten möchte. Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung der Urlaubstage ist, dass der Dienstplan korrekt geführt wird.
Beispiel:
40 Std. die Woche, 5 Tage Woche
Dienstplan sagt:
Sa Dienst
So Dienst
Mo Dienst
Di Freizeitausgleich für Samstag
Mi Freizeitausgleich für Sonntag
Do Dienst
Fr Dienst
Sa Dienst
So Dienst
Möchte der/die Beschäftigte nur von Mo bis Fr frei haben, sind 3 Urlaubstage verbraucht, möchte der/die Beschäftigte auch *ein* WE frei haben sind 5 Urlaubstage zu verbrauchen.
Erstellt am 05.02.2019 um 20:46 Uhr von Tatjana.schug
Danke für die Antwort.
Ich bin im BR aber frisch und die anderen sind auch noch eher frisch. Ich bin die einzige in BR die Schichtdienst macht.
Und da ich so nen Quatsch in 20 Jahren Dienstzeit noch nicht hatte, habe ich mir da nie Gedanken zu gemacht.
Ich weiss noch nicht, wie wir das Problem angehen
Erstellt am 06.02.2019 um 13:27 Uhr von nicoline
Nun gut. Ich weiß nicht, wie das formal bei euch abläuft, aber, wenn du eine Absage hast, dann ab zum BR ;-)) denn der ist ja in der Mitbestimmung.
Betriebsverfassungsgesetz
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Der BR versucht erst einmal mit dem AG darüber zu reden. Wenn das nichts bringt, fordert er dann den AG mit Fristsetzung auf, das Mitbestimmungsverfahren über den abgelehnten Urlaub von Frau Tatjana.schug einzuleiten. Kommt er der Aufforderung nicht fristgerecht nach, beschließt der BR zur Durchsetzung seiner Rechte die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Wenn man unerfahren ist im BR, sucht man sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus, ruft da an und bittet um Hilfe bei der Formulierung der Tagesordnung und des Beschlusses.
Viel Erfolg!
PS: Unbedingt Schulungen besuchen.
Erstellt am 04.02.2023 um 10:02 Uhr von Rabeck
Hallo!
Ich hätte da auch mal zu eine frage. Ich sitze im BR und bin auch ganz neu dabei als Vorsitzender.Bei uns in der Klinik haben sich jetzt die Kollegen einfallen lassen die den Dienstplan schreiben das wenn man ein Dienstwochende frei hat dieses Dienstwochende nach zu holen.Jetzt meine Frage ist es rechtens das sie das so tun können ohne einverständnis des Arbeitnehmers?
Kann ich verlangen als BR das man dem BR schriftlich mitteilt den Grund warum der Urlaub abgewiesen ist?Gibt es vielleicht Gesetze woch ich diese Sachen genau nach lesen kann.
Bin dankbar für alle antworten.
LG