Erstellt am 05.06.2005 um 12:31 Uhr von Rollie
Dafür dürfte es kaum gesetzliche Vorschriften geben.
Wenn es überhand nimmt, wird der AG mit Sicherheit darauf reagieren.
Nur ehrlich gesagt, finde ich, das so eine Regel irgendwann man zu Diskussionen führen wird, weil, wie Du schreibst, es ausgenutzt und auf dem Rücken der Anderen ausgetragen wird.
Erstellt am 05.06.2005 um 21:27 Uhr von otto
Hallo Sonja,
ich kenne auch keine gesetzlichen Regelungen. M.E. müßte das der Betriebsrat zusammen mit dem Arbeitgeber (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG) regeln, damit nicht einige Arbeitnehmer auf Kosten der anderen "absahnen".
Erstellt am 05.06.2005 um 21:41 Uhr von Patrick
Die gesetzliche Regelung findet sich im § 7 (2) BUrlG.
Als Arbeitgeber würde ich mich Zweifelsfalle auf die gesetzliche Regelung zurückziehen.