Erstellt am 01.06.2007 um 11:42 Uhr von da-hunch
Hallo,
Tantiemen sind für leitende Angestellte durchaus üblich und unterliegen nicht der Mitbestimmung. Insbesondere besteht kein Anspruch, dass an bestimmte leitende Angestellte gezahlte Tantieme auch für "normale" MitarbeiterInnen zu bezahlen ist bzw. diese zu berücksichtigen sind. Sorry.
Erstellt am 01.06.2007 um 11:48 Uhr von tramdriver
Handelt es sich denn überhaupt um leitende Angestellte im Sinne des BetrVG? Wenn nein, §87 Abs 1 Nr 10 oder 11 - je nachdem halt.
Erstellt am 01.06.2007 um 11:50 Uhr von da-hunch
Richtig, guter Ansatz. Wenn es sich nicht um leitende Angestellte handelt, dann sieht es natürlich anders aus. Aber Achtung: In diesem Fall ist nicht relevant, ob die LA eigene MA einstellen und entlassen (dürfen), dies ist eigentlich nur bei der Frage nach Kündigungsschutz relevant.
Erstellt am 01.06.2007 um 12:52 Uhr von DUKE
Im Zweifel bleiben,ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.
Wenn es also wirklich keine leitende Angestellte sind,und es im Betrieb zum jahresende immer für ganz bestimmte Mitarbeiter ein Brief gibt mit einer Sonderzahlung die dann auch noch für jeden verschieden ausfällt was macht man dann als BR.
Schreiben an die GL mit dem hinweiß das die Einführung und Verteilung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig seien.
Wie habt ihr es gemacht ,hat da einer vieleicht ein Beispiel mit der verteilung der Gelder. (z.B in einer BV)
Rob.