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Umwandlung von unbefristeten Arbeitsverträgen nur mit Lohnminderung - ist das zulässig?

M
motze
Jan 2018 bearbeitet

Tach auch, Geschäftsführung versucht mehrere Kalendarisch Befristete Arbeitsverträge die in kürze Ablaufen in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen, aber mit weniger Lohn!. Geht dieses überhaupt und was können wir gegebenfalls für die Kollegen machen das sie den normalen Lohn weiter bekommen?Geschäftsführung droht ,Entweder unterschreiben oder nicht Verlängerung bzw,übernahme in eine unbefristeten Arbeitsverhältnis.Bin neu im Amt und bin momentan recht ratlos!bitte um schnelle Antwort!

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Community-Antworten (8)

P
pit47

31.05.2007 um 15:36 Uhr

Hallo motze, nach § 99 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. Achtet auf die Eingruppierung nach dem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Siehe auch Kommentierung von Däubler zu § 99 BetrVG ab Rn 35

M
motze

31.05.2007 um 15:59 Uhr

wie gesagt,die Geschäftsführung droht dann mit Kündigung....aber ich versuch und tue mein bestes für die Kollegen

nochmals dank

K
Konrad

31.05.2007 um 16:24 Uhr

Hallo Motze Für die selbe Tätigkeit ist selbe Entgeld zu zahlen, basta! BR hat wie pit47 schreibt bei der richtigen Eingruppierung Mitbestimmung!

Wie ist den die Auftragslage ? Werden die MA gebraucht, da sie sich bewährt haben. Als neuer BR NICHT erpressen lassen, die Eingruppierung ist mit BR zu verhandeln. (Bei unverschämten Drohungen der GF, könnte der BR, sich bei anderen wichtigen Entscheidungen z.B Genehmigung von Mehrarbeit unkooperativ zu zeigen.)

AH
Andreas H

31.05.2007 um 18:21 Uhr

motze wieso droht die GF mit Kündigung? Ich denke die Verträge laufen aus, oder?

Die "Entfristung" ist nichts anderes als eine neue Einstellung. Hier gilt dann: der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung ggf. zu widersprechen. Ihr wollt ja wohl die Übernahmen in unbefristete Arbeitsverhältnisse nicht gefährden.

Habt ihr denn einen TV an dem ihr die korrekte Eingruppierung überprüfen könnt? Nur hier habt ihr eine gesetzliche Aufgabe (§80 (1) Nr. 1).

Wenn der AG die Entlohnung frei bestimmt, dann wird es problematisch.

Genauso kann er aber auch die übertragenen Tätigkeiten ändern und danach dann ggf. auch schlechter eingruppieren.

JF
Joos F

31.05.2007 um 18:26 Uhr

Konrad "die Eingruppierung ist mit BR zu verhandeln."

wo steht denn das?

K
Konrad

01.06.2007 um 13:46 Uhr

Der BR hat bei Eingruppierung nach §99 BetrVG Info und Mitbestimmungsrechte Voraussetzung ist eine tarifliche oder betriebliche Vergütungsordnung oder sich aus betrieblichen Übung ergeben.
Unter verhandeln in diesem Fall , verstehe ich die Prüfung der Vergütungszuordnung im Zweifel dann Zustimmung verweigern und dann verhandeln um eine bessere Eingruppierung anzustreben.

D
da-hunch

01.06.2007 um 13:53 Uhr

Das Problem ist doch, dass der AG einfach die Verträge auslaufen läßt und die MA damit ihren Job verlieren. Das ist sicher noch weniger im Interesse der AN als die schlechtere Eingruppierung. Eine Sauerei ist das natürlich schon, aber alle Maßnahmen dürften wohl eher dazu führen, das der AG die Verträge nicht verlängert.

Sprecht also unbedingt auch mit den betroffenen MA, damit diese nicht am Ende vom Regen in die Traufe kommen und Euch für den Einsatz für Sie "danken".

K
Konrad

01.06.2007 um 15:27 Uhr

@da-hunch "Das Problem ist doch, dass der AG einfach die Verträge auslaufen" Behauptet AG !! Muss BR nicht immer glauben, den aus Jux und Dollerei hat er die erfahrenen MA wohl nicht angestellt. Deshalb Wirtschaftl. Siutation prüfen.

Da Arbeit ja da ist , wird AG an Weiterbeschäftigung im Prinzip interessiert sein, klar ist das ein "Pokerspiel" aber wo Risiko liegt ist auch die Chance. "schlechtere Eingruppierung gegen Job als Erpressung" kann aber für BR und Stammbelgschaft sicher auch nicht der richtige Weg sein.

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