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Mitspracherecht bei Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen im Fall von Schwangerschaft?

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Peggy
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb sind 9 Mitarbeierinnen bis zum 31.12.2008 befristet eingestellt. 8 von ihnen sollen dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Die neunte Kollegin ist schwanger (Entbindungstermin 08.01.2009) und hat schon Bescheid bekommen, das ihr Arbeitsvertrag ausläuft, ohne Begründung. Uns hat man nur die Unterlagen von den 8 Kolleginnen vortgelegt. Wir sind jetzt aber der Meinung, das auch die schwangere Kollegin einen unbefristeten Vertrag bekommen sollte. Es steht bis jetzt noch gar nicht fest, wie lange sie ausfällt. Die Geschäftsführung hat sie dazu nicht befragt. Haben wir ein Mitspracherecht, wirkt vielleicht dabei auch das Gleichstellungsgesetz oder wie sollte sich die Kollegin in dem Fall verhalten?

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Community-Antworten (7)

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Lotte

04.09.2008 um 22:30 Uhr

peggy, fürchte, dass hier kaum eine Chance besteht

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paula

04.09.2008 um 22:56 Uhr

@lotte

vielleicht doch mal AGG? Schwanger kann ja nur eine Frau sein....

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Lotte

04.09.2008 um 23:05 Uhr

paula ;-), sind ja alles Frauen. Hab ich auch erst gedacht, aber die Rede ist ja von 9 Mitarbeiterinnen.

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paula

04.09.2008 um 23:53 Uhr

verdammt...

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Peanuts

05.09.2008 um 01:20 Uhr

Merkwürdiger Zufall, dass nur acht unbefristete Stellen angeboten werden ...

Noch merkwürdiger, dass nur die Unterlagen von 8 nicht schwangeren Bewerberinnen vorgelegt wurden.

Ich darf doch davon ausgehen, dass die acht unbefristeten Stellen ordnungsgemäß ausgeschrieben wurden und ALLE NEUN Kolleginnen über die unbefristeten Arbeitsplätze informiert wurden und sich alle neun Kolleginnen auf diese Stellen beworben haben, oder trifft das alles nicht zu?

Als schwangere Kollegin würde ich mich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, weil ich vermutlich diskriminiert worden bin! Die Nummer würde ich durchziehen!

Und als BR würde ich ebenfalls reichlich Sand in´s Getriebe streuen wollen! Mangelhafte Anhörung, Verstoß gegen § 18 TzBfG, § 99 Abs.2 Nr. 3 BetrVG um nur ein paar Beispiele aufzuzählen.

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Peanuts

05.09.2008 um 01:41 Uhr

"vielleicht doch mal AGG? Schwanger kann ja nur eine Frau sein...." "sind ja alles Frauen. Hab ich auch erst gedacht, aber die Rede ist ja von 9 Mitarbeiterinnen."

Könnte das AGG deshalb nicht mehr angewandt werden? Soll es doch AG geben, die Frauen ab einer gewissen Altersgrenze bevorzugt einstellen!

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Lotte

06.09.2008 um 13:42 Uhr

peanuts, natürlich hast Du recht mit den Ausschreibungen und auch mit § 18 TzBfG, aber ich kann einen Verstoß gegen die Anhörung des BR oder gegen den § 18 TzBfG oder § 93 BetrVG aus der Schilderung von Peggy nicht ersehen. Da die Übernahme zum 01.01.2009 erfolgen soll, scheint der AG zumindest seinen Anhörungspflichten sehr rechtzeitig nachgekommen zu sein. Ich glaube trotzdem nicht, dass die Kollegin vor Gericht eine große Chance hat. Aber natürlich könnte es einen Versuch wert sein.

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