Befristete Arbeitnehmer im Vorteil gegenüber unbefristeten Arbeitnehmern im Falle von betriebsbedingten Kündigungen
Wie kann es sein, dass befristete Arbeitsverträge gegenüber unbefristeten Arbeitsverträgen ihre Arbeitsstelle behalten dürfen bei betriebsbedingten Kündigungen mangels Aufträgen? Welche Optionen gibt es für die unbefristeten Arbeitnehmer im Vorfeld um einer Kündigung zu vermeiden?
Community-Antworten (7)
24.09.2014 um 14:31 Uhr
Eventuell verschiedene Qualifikationen???? Oder nen schlechten Betriebsrat ??????
Eine Option wäre sich für den Betriebsrat aufstellen zu lassen :-)
24.09.2014 um 14:44 Uhr
Ich bin erst neu als Betriebsrat gewählt worden und wir stehen 2015 vor etwa 15 Kündigungen von unbefristeten Arbeitnehmern mangels Arbeitsaufträgen. Soweit ich weiß gelten befristete Stellen zu dem Zeitpunkt nicht als freie Stellen und ich möchte keinen Kollegen benachteiligen. Aufgrund dessen können den unbefristeten Mitarbeiten, die Arbeitsstellen nicht angeboten werden. Eine fürchterliche Situation für alle Beteiligten. Für Ideen wäre ich sehr dankbar, denn die Mitarbeiter haben alle die gleichen Qualifikationen.
24.09.2014 um 14:55 Uhr
Da gibt es bestimmt einige Möglichkeiten je nach Art des Betriebes! Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt und / oder die Gewerkschaft hinzuziehen. Verlasst Euch da bloß nicht auf die Angaben des Arbeitgebers vielleicht will der ja durch so eine Aktion ein paar Unbefristete loswerden danach flattern auf einmal die Aufträge wieder rein!
Viel Glück!!!!
24.09.2014 um 15:01 Uhr
Auf jeden Fall muß eine Sozialauswahl stattfinden. Sollten wirklich dringende betriebliche Gründe für die Kündigungen vorliegen, wären diese nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sozialwidrig, wenn der AG bei der Auswahl der zu entlassenden AN die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.
24.09.2014 um 15:17 Uhr
Was soll denn das für ein Vorteil sein?
25.09.2014 um 00:27 Uhr
Im Vorfeld?
Die beste Option für die betroffenen AN ist der BR, der ja im Vorfeld seine Vorstellungen mit dem AG diskutieren kann (siehe auch § 92a BetrVG) und der eventuell vom BR ausgehandelte Sozialplan.
25.09.2014 um 00:35 Uhr
Sind Arbeitnehmer befristet eingestellt, ohne dass der Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die Laufzeit der Befristung enthält, kann das Arbeitsverhältnis während der Zeit der Befristung nicht ordentlich gekündigt werden kann. Diese Arbeitnehmer sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 19.6.1980 EzA § 620 BGB Nr. 47).
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