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Wegnahme einer Vorarbeiterzulage DRINGEND und SCHNELL

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Brauch dringend und schnell euren Rat. Wir haben einen Kollegen der eine Vorarbeiterzulage erhält. Diese Zulage ist im TV geregelt. Der kollege hat im Jahre 2001 eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen wo diese Zulage damals befristet bis 31.12.01 gezahlt wurde. Die Zulage wird ihm bis heute, trotz der Befristung, gezahlt. Nun will man ihm diese Zulage wegnehmen. Was können wir als BR dagegen tun? Seine Tätigkeit ändert sich nicht, er ist nach wie vor Vorarbeiter. Haben wir in irgend einer Form ein Mitbestimmungsrecht? Hat der Kollege nach so langer Zahlung über die Befristung hinaus, nicht schon ein Gewohnheitsrecht auf diese Zulage?

Für eine schnelle Antwort bedanken wir uns schon mal im Voraus, da wir gleich ein Gespräch mit der Gf deswegen haben werden.

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Community-Antworten (3)

P
pit47

31.05.2007 um 10:35 Uhr

Hallo Monk, wenn die Zulage im TV geregelt ist und der MA die Funktion als Vorarbeiter ausübt, muss er auch die Zulage bekommen. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip, dass der TV den MA besser stellt als sein Arbeitsvertrag.

K
Kölner

31.05.2007 um 11:19 Uhr

@Monk Er hat schriftlich, dass die Zulage wegfällt, nicht wahr? Versehentlich wurde sie weitergezahlt, stimmt das? Un der TV erlaubt es auch, dass die Zulage bei einer solchen Funktion entfällt, oder?

@pit47 Das geht schon...trotz Deines Günstigkeitsprinzips.

FB
Frank B

31.05.2007 um 14:35 Uhr

Ich würde mal sagen Individualrecht, der BR kann da wenig helfen.

Der Vorarbeiter muss sein Recht vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

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