Hallo Forum,

wir als BR müssen uns mit folgendem Problem befassen:
Ein Mitarbeiter wurde vor ca. 2 Jahren auf eine neue Stelle versetzt. Der Vorgesetzte machte ihm dass Schmackhaft indem er ihm mündlich zugesagt hat, dass
er seine Vorarbeiterzulage behält, obwohl er diese Tätigkeit nicht mehr ausführt.
Jetzt gab es wieder Probleme zwischen dem Mitarbeiter und dem Chef. Daraufhin hat man dem MA die Vorarbeiterzulage gestrichen, mit dem Hinweis er hätte sie seit seiner Versetzung sowieso nur gutmütigerweise erhalten.

Meine Frage lautet: Gibt es eine Besitzstandswahrung für die eine
Vorarbeiterzulage ? oder hat der Chef recht.