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Besitzstandswahrung auf Vorarbeiterzulage

N
nothelfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir als BR müssen uns mit folgendem Problem befassen: Ein Mitarbeiter wurde vor ca. 2 Jahren auf eine neue Stelle versetzt. Der Vorgesetzte machte ihm dass Schmackhaft indem er ihm mündlich zugesagt hat, dass er seine Vorarbeiterzulage behält, obwohl er diese Tätigkeit nicht mehr ausführt. Jetzt gab es wieder Probleme zwischen dem Mitarbeiter und dem Chef. Daraufhin hat man dem MA die Vorarbeiterzulage gestrichen, mit dem Hinweis er hätte sie seit seiner Versetzung sowieso nur gutmütigerweise erhalten.

Meine Frage lautet: Gibt es eine Besitzstandswahrung für die eine Vorarbeiterzulage ? oder hat der Chef recht.

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Community-Antworten (1)

H
Heike

30.11.2005 um 11:43 Uhr

Lieber nothelfer, da durch den AG die Zulagenzahlung nur mündlich erfolgt ist, hat der betroffene Kollege jetzt sicher das Nachsehen. Es ist durchaus rechtens, daß der Kollege nur das Geld für eine Tätigkeit erhält, die er auch tatsächlich macht - er ist ja jetzt kein Vorarbeiter mehr. Es ist sicher ärgerlich, aber der Kollege hat dann wenigstens für zwei Jahre mehr bekommen, als ihm zusteht. Einen rechtlichen Anspruch hat er aber nicht. Gruß

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