Überstunden
Hallo an alle, ich hätte da mal eine Frage. Muss ich als Arbeitnehmer Überstunden machen, auch wenn noch keine Zustimmung des Betriebsrates vorliegt. Und wie unterrichtet ihr die Arbeitnehmer über die Zustimmung. Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (2)
04.02.2019 um 08:20 Uhr
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der “vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit” mitzubestimmen. Das bedeutet, dass Sie zwingend die Zustimmung des Betriebsrats einholen müssen, bevor einzelne Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen bzw. dürfen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat dürfen Sie Überstunden nicht einseitig anordnen.
04.02.2019 um 08:57 Uhr
Wir unterrichten im Normalfall die AN nicht und bauen darauf, dass der AG die Spielregeln einhält. Nur in einzelnen strittigen Fällen machen wir einen Aushang in der betreffenden Abteilung.
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