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Betriebsratsmitglied krankgeschrieben

S
scholle2205
Feb 2019 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgenden Fall:

ein Betriebsratsmitglied war bzw. ist krankgeschrieben und war für 4 Tage mit auf einem Seminar für Arbeitsrecht. Dies erfolgte unter Absprache mit dem Arbeitgeber. Soweit so gut. Nach dem Urteil Bundesarbeitsgericht 13.11.1979 AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 ist dies ja auch möglich gewesen, da der Kollege seinen Heilungsprozess nicht gefährdet hat. Auch der Arzt hat empfohlen dort mitzufahren, um mal aus der normalen Umgebung hinaus zu kommen für ein paar Tage.

Desweiteren hat er mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung, dass er leere IBC-Container abholen darf, Dies hat er auch weiterhin in seiner Krankheit gemacht. Da hier auch der Heilungsprozess nicht gefährdet wurde, spricht da auch nix gegen. Beim Aufladen auf seinen Anhänger hat eine Arbeitskollegin während ihrer Pause geholfen. Somit wurde sie auch nicht von der normalen Arbeitszeit abgehalten.

Nun hat der Arbeitgeber ihn zu einem Personalgespräch diesbezüglich geladen. Kann hier rechtlich eine Abmahnung erfolgen? Meiner Meinung nach NEIN oder wie sieht Ihr das?

Lg aus Osnabrück

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Community-Antworten (6)

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samira

03.02.2019 um 13:13 Uhr

Der Kollege sollte ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen. Ansonsten erst einmal anhören, was der Arbeitgeber will. Dann nicht gleich in den Rechtfertigungsmodus verfallen sondern sich erst einmal zur Beratung zurückziehen.

S
scholle2205

03.02.2019 um 13:32 Uhr

Ja ich werde auch bei dem Gespräch dabei sein und wir werden keine Schnellschüsse abgeben, sondern uns erstmal nach dem Gespräch beraten. Danke für die Hilfe

J
jimbob2019

03.02.2019 um 23:57 Uhr

Was will er mit einer Abmahnung denn erreichen. Der AN hat doch mit dem einverständniss des AG gehandelt. Also liegt hier kein Fehlverhalten vor.

M
MaJoK

04.02.2019 um 06:25 Uhr

Das Abholen der Container während einer Krankschreibung war sicher nicht so clever oder hatte der Arzt das auch erlaubt? Und die Hilfe der Kollegin in deren Pause wo diese sich eigentlich erholen soll, dürfte wohl auch nicht so toll gewesen sein. Tja und vielleicht geht es ja auch um was ganz anderes!

E
Erbsenzähler

04.02.2019 um 08:18 Uhr

Vorweg wir wissen nicht was der Kollege für eine Tätigkeit hat und weswegen er arbeitsunfähig sein sollte. Ich schließe mich MaJok vollkommen an. Die Abholung der IBC-Container war nicht gerade ideal. Denn wie bekommt der Kollege vom Transportmittel? Vielleicht hat der AG jemanden hinterhergeschickt und was beobachtet was gar nicht gut ist. So etwas hatten wir mal bei uns.

S
scholle2205

04.02.2019 um 10:06 Uhr

Da habt Ihr recht. Der Kollege hat Depression / Burnout und ist mit den ganzen Stress der letzten Zeit auf der Arbeit nicht so gut klar gekommen. Dumm war nur das als er die Container abgeholt hat die Führungskräfte von einer Geschäftsreise zurückkamen. Das sah halt sehr blöd aus. Werde berichten wie das Gespräch gleich läuft

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