Ist der Wahlvorstand geschäftsfähig - trotz Krankheit und Urlaub?
Hallo Ihr zusammen, wir sind normalerweise ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern. Zum 01.01.09 hat uns ein Betriebsratsmitglied verlassen. Das zweite Betriebsratsmitglied ist schon seit geraumer Zeit bedingt durch einen Arbeitsunfall krankgeschrieben. Außerdem hat er zum 01.07.2009 gekündigt und wird noch im Juni seinen Resturlaub nehmen. Momentan stehe ich als BR-Vorsitzender alleine mit der Betriebsratstätigkeit und den Vorbereitungen für die Neuwahlen an. Das "zweite" Betriebsratsmitglied hat mir erklärt, dass er mich noch bei den Betriebsratswahlen unterstützen will. Auch wäre er bereit, sich noch in den Wahlvorstand wählen zu lassen. Doch nun weiss ich nicht, ob das so einfach geht. Deshalb bitte ich Euch, mir zu helfen und auf folgende Fragen zu antworten:
- Kann man zur Wahl des Wahlvorstandes erscheinen, obwohl man krankgeschrieben ist (gebrochenes Bein)?
- Wenn dies der Fall ist, kann dann das Mitglied des Wahlvorstandes seine Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen, obwohl er krankgeschrieben ist?
- Kann während der Betriebsratswahl ein Mitglied des WV Urlaub haben und von seinem Urlaub aus, seine Geschäfte als Mitglied des WV wahrnehmen?
Ich würde großen Wert darauf legen, dass mein Kollege ("zweites" BRMitglied) mit mir noch die Neuwahlen durchführt. Am Rande sei erwähnt, dass sich auch ein drittes Mitglied für die Kandidatur in den Wahlvorstand bereit erklärt hat. Somit hätten wir dann drei Mitglieder für den Wahlvorstand zusammen. Leider gibt es ansonsten von den anderen Kollegen kaum diese Bereitschaft.
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
Gruß Kunze
Community-Antworten (1)
13.05.2009 um 09:41 Uhr
warum macht der BR allein den Wahlvorstand, findet sich keiner im Unternehmen der da mitmacht? Dann würde ich ehrlich gesagt den Krempel hinwerfen, wenn du nicht mal Unterstützu ng für den Wahlvorstand hast wie willst du dann einen BR wählen.
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