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Wiedereingliederung

BL
Betriebsrat LM
Feb 2019 bearbeitet

Wir haben im Moment 2 AN mit Wiedereingleiderung für 5 Stunden. Dürfen diese auch in der Schicht arbeiten oder nur in der normalen Arbeitszeit von 7 Uhr bis 15:30 Uhr und wer endscheidet wann angefangen wird? Danke für Eure Infos

44202

Community-Antworten (2)

C
celestro

01.02.2019 um 12:01 Uhr

Wenn es ein Schichtjob ist, wüßte ich nicht, was gegen eine Eingliederung in anderen Schichten sprechen würde (also außer der Rat vom Arzt).

G
Galaxy

01.02.2019 um 13:39 Uhr

In der Regel legt der AN mit seinem behandelnden Arzt zusammen den Rahmen für das HM fest, also z.B. Mo-Fr tgl. 2 Stunden für Zeitraum x, Mo-Fr tgl. 4 Std. für Zeitraum y usw. Den täglichen Arbeitsbeginn kann dann der AN mit dem AG festlegen, außer es gibt Einschränkungen, die auch im HM festgelegt worden sind, z.B. 2 Std. tgl. nur Vormittags, keinen Schichtdienst für Zeitraum A, nach Ende Zeitraum A 3 Std. tgl. auch am Nachmittag für den Zeitraum B etc. Dann müssen halt AN und AG in einem Gespräch festlegen, ob dieses so machbar ist und ob es das richtige Wiedereingliederungsmodell für den AN und dessen Arbeitsplatz im Unternehmen ist und wenn der AG bedenken hat besteht ja auch die Möglichkeit seinerseits, so ein HM abzulehnen und dann muss man gucken, wie man sich einigt.

Gruß Galaxy

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