Wegen Schneechaos wurde vomAG angeordnet 5 Tage nicht zu arbeiten.
Darf AG anordnen nicht zu arbeiten und dann Urlaub abziehen? Mit freundlichen Grüßen mikko
Community-Antworten (6)
01.02.2019 um 11:01 Uhr
Mit Betriebsrat?
01.02.2019 um 11:02 Uhr
Nein ... wenn die AN Ihre Arbeit anbieten, gerät der AG in Annahmeverzug und muß zahlen. Ist jedenfalls meine bescheidene Meinung.
01.02.2019 um 11:13 Uhr
Bin ich bei celestro.
01.02.2019 um 11:52 Uhr
Bin auch bei celestro.
Jedoch muss auch die Frage von moreno berücksichtigt werden. Und wenn ja, hat der BR zugestimmt???
01.02.2019 um 12:21 Uhr
Vielleicht hilft das hier weiter :
Bundesarbeitsgericht Betriebsrisiko – witterungsabhängiges Unternehmen Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gem. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt. BAG, Urteil vom 9. 7. 2008 – 5 AZR 810/07
02.02.2019 um 00:28 Uhr
kommt vielleicht darauf an, was es für betriebliche Regelungen gibt. Durch schlechte Gestaltung von BVen kann man leider das Betriebsrisiko Richtung der MA verlagern.
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