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Wegen Schneechaos wurde vomAG angeordnet 5 Tage nicht zu arbeiten.

N
Nelifee
Feb 2019 bearbeitet

Darf AG anordnen nicht zu arbeiten und dann Urlaub abziehen? Mit freundlichen Grüßen mikko

39706

Community-Antworten (6)

M
Moreno

01.02.2019 um 11:01 Uhr

Mit Betriebsrat?

C
celestro

01.02.2019 um 11:02 Uhr

Nein ... wenn die AN Ihre Arbeit anbieten, gerät der AG in Annahmeverzug und muß zahlen. Ist jedenfalls meine bescheidene Meinung.

T
takkus

01.02.2019 um 11:13 Uhr

Bin ich bei celestro.

E
Erbsenzähler

01.02.2019 um 11:52 Uhr

Bin auch bei celestro.

Jedoch muss auch die Frage von moreno berücksichtigt werden. Und wenn ja, hat der BR zugestimmt???

C
Challenger

01.02.2019 um 12:21 Uhr

Vielleicht hilft das hier weiter :

Bundesarbeitsgericht Betriebsrisiko – witterungsabhängiges Unternehmen Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gem. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt. BAG, Urteil vom 9. 7. 2008 – 5 AZR 810/07

G
ganther

02.02.2019 um 00:28 Uhr

kommt vielleicht darauf an, was es für betriebliche Regelungen gibt. Durch schlechte Gestaltung von BVen kann man leider das Betriebsrisiko Richtung der MA verlagern.

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