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Urlaubskürzung bei Arbeitszeitverlängerung ?

G
girlies
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Kollegin die bis 30. April 75 % gearbeitet hat d. h. 5 Tage a) 5,47 Stunden pro Woche, mit 30 Tagen Urlaub. Seit 01.05. arbeitet sie jetzt 100 % d. h. 5 Taga a) 7,42 Stunden. Die Kollegin hat von Januar - April 4 Tage Urlaub bereits genommen. Nun werden Ihr von der Personalabteilung 1,5 Tage an Urlaub weggestrichen, Begründung die Urlaubstage wurden auf die Stundenzahl umgerechnet das ergibt dieses Ergebnis. Weitere Erklärungen gibt es nicht. Wäre es nicht richtig nicht Urlaub abzuziehen sondern Gehalt??? Nun unsere Frage ist das rechtens und wo kann man das nachlesen??

4.55002

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

29.05.2007 um 12:31 Uhr

Netter Versuch von Eurer Personalplanung :-(

Urlaub gibt es pro Werktag und nicht pro (Werk-)Stunde.

Ein Arbeitnehmer, der z.B. nur halbtags arbeitet hat deswegen nicht nur den halben Urlaubsanspruch.

Anders würde es sich verhalten, wenn ein Teilzeitbeschäftigter nur an drei Tagen in bei einer 5-Tage-Woche arbeiten würde - dann würde ihm nur anteiliger Urlaub zustehen.

Nachzulesen ist das und wie sich der Anspruch in seinem solchen Fall berechnet u.a. hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm

S
Spartacus

29.05.2007 um 12:49 Uhr

Moin, der urlaubdanspruch(30 tg) bleibt erhalten,den die MA hat vorher 5 Tg. Woche gehabt und jetzt auch. Wofür möchtest du denn Gehalt abziehen,die 4 Tg. sind doch nur mit 75% berechnet,oder? Ab 1.5. bekommt die Ma. 100% für jeden Urlaubstag berechnet.

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