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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altersfreizeit Chemische Industrie

C
Chrispi
Jan 2020 bearbeitet

Bei uns im Betrieb bekommen Kollegen ab dem 55. Lebensjahr Altersfreizeit gewährt 2,5h pro Woche. Jetzt hat mich ein Kollege drauf hingewiesen, daß laut Manteltarifvertrag Chemie für Mitarbeiter die länger als 15 Jahre im vollkontinuirlichen Schichtbetrieb arbeiten 3,5h zu gewähren sind. So finde ich es auch im Manteltarifvertrag Chemie der IGBCE.

Unser Personalchef ist allerdings der Meinung das sich die 15 Jahre auf Betriebszugehörigkeit beziehen und nicht auf 15 Jahre vollkonti Schichtarbeit. Ich verstehe es so das ein Mitarbeiter ein Anrecht auf die 3,5 hat wenn er länger als 15 Jahre Vollkonti Schicht gearbeitet hat, egal ob daß bei einem oder mehreren Arbeitgebern war.

Kann mir hierzu jemand eine Auskunft geben oder ein Hinweis wo ich das nachlesen kann. Vielen Dank

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Community-Antworten (11)

C
celestro

20.07.2018 um 11:27 Uhr

Ich verstehe es wie Du. Aber letztlich wird es Dir nur die Gewerkschaft selbst sagen können.

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rtjum

20.07.2018 um 11:50 Uhr

wie ist denn der genaue Wortlaut im MTV?

C
Chrispi

20.07.2018 um 12:45 Uhr

§ 2a Altersfreizeiten

  1. Arbeitnehmer in voll- oder teilkontinuierlicher Wechselschichtarbeit sowie Arbeitnehmer in Zweischichtarbeit, wenn sie regelmäßig auch Spätschichten leisten, erhalten abweichend von Ziffer 1 bereits ab Vollendung des
  2. Lebensjahres eine zweieinhalbstündige Altersfreizeit je Woche.

Für Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschichtarbeit, die das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 15 Jahre vollkontinuierliche Wechselschichtarbeit geleistet haben, erhöht sich die Altersfreizeit je Woche um eine Stunde auf dreieinhalb Stunden.

Da steht leider nichts mit Betriebszugehörigkeit nur mindestens 15 Jahre in vollkonti Schicht gearbeitet. Ich denke ich werde mal mit unserem Gewerkschaftsverteter über das Thema sprechen.

E
Erbsenzähler

20.07.2018 um 13:33 Uhr

@Chrispi Gucke mal in den Erläuterungen zum MTV §2a. Da steht die Lösung im vorletzten Absatz! Letzter Satz: "Zeiten, die der Arbeitnehmer in anderen Betrieben oder anderen Branchen gearbeitet hat, werden angerechnet."

Es steht auch vorher im Absatz, dass die Zeiten noch nicht mal zusammenhängend sein müssen...

BB
Bloody Beginner

20.07.2018 um 19:30 Uhr

Genau, mindestens 15 Jahre vollkontuinierliche Wechselschicht gearbeitet, egal bei welchen Arbeitgebern und in welchem Zeitraum. Der Arbeitnehmer muss die Zeiten aber nachweisen (können).

C
Chrispi

21.07.2018 um 13:05 Uhr

Danke für die Antworten.

@Erbsenzähler, ich kann die Erläuterungen nicht finden wo, im MTV steht das - ich habe den MTV der IGBCE vom 16. April 2008.

C
cojack

27.10.2019 um 01:13 Uhr

Hallo, hätte da auch mal ne Frage? Ich habe in meinem Arbeitsleben, rund 28 Jahre Vollkonti gearbeitet. Seit diesem Jahr bin ich auf Tagschicht. Bin jetzt 54 Jahre alt. Ich gehe d“ on aus, das ich jetzt erst an 57 Jahre Altersteilzeit bekomme ( In ja nicht mehr auf Schicht). Aber bekomme ich dann mit 57, 2,5 Stunden oder 3,5Std.? Schon jetzt besten Dank Lg

C
celestro

28.10.2019 um 10:49 Uhr

Die Antwort steht doch hier schon:

"Für Arbeitnehmer in vollkontinuierlicher Wechselschichtarbeit, die das 55. Lebensjahr vollendet und mindestens 15 Jahre vollkontinuierliche Wechselschichtarbeit geleistet haben, erhöht sich die Altersfreizeit je Woche um eine Stunde auf dreieinhalb Stunden."

E
efem64

02.01.2020 um 10:30 Uhr

Der Kollege Cojack hat genau meine Situation beschrieben. Ich war auch 30 Jahre in Vollkonti-Schicht und habe 1,5 (mit 53,5 Jahre) Jahre vor Altersteilzeit auf Tagschicht gewechselt. Dann wird gleich behandelt, als wäre ich immer auf Tagschicht gewesen. Ist es gerecht? Warum bekommen die Schichtler früher und mehr Altersteilzeit? Ich denke wegen der Schichtbelastung. 30 Jahre Schicht hat auch seine Spuren hinterlassen.

C
celestro

02.01.2020 um 10:51 Uhr

Ich verstehe es als Kombination. Also die Belastung JETZT (mit über 55 Jahren und gleichzeitig noch Wechselschicht / und schon 15 Jahre) soll mit 1 h mehr abgemildert werden.

Es steht Dir allerdings frei, das gerichtlich überprüfen zu lassen. 2019 wurde vom Gericht ja auch die Regelung gekippt, das Teilzeitmitarbeiter die Altersfreizeit ggf. gar nicht bekommen.

E
efem64

02.01.2020 um 12:13 Uhr

Werde ich wohl machen müssen. Schließlich muss die Vorbedingung 15 Jahre Wechselschichtarbeit, eine Bedeutung haben.

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