W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsvereinbarung - ist es dazu möglich einen Beschluss unter Vorbehalt zu fassen?

T
Täve
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist es möglich für eine Gesamtbetriebsvereinbarung einen Beschluss unter Vorbehalt zu fassen?

3.00403

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

18.01.2006 um 12:15 Uhr

Generel ist es nicht möglich Beschlüsse unter Vorbehalt zu fassen. Siehe dazu Kommentierung zum §33 BetrVG.

B
Bernd

18.01.2006 um 12:25 Uhr

Was für ein Vorbehalt soll das denn sein?

Generell sehe ich kein Problem einen Beschluß unter Vorbehalt zu fassen.

RI
Ramses II

19.01.2006 um 00:09 Uhr

Frank B,

kannst Du bitte mal eine Fundstelle nennen?

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, § 50 BetrVG

Älter

Laut Definition ist der Gesamtbetriebsrat zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte gerege

Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung umgehen.

Älter

Hallo liebes Forum, wir haben im Betrieb eine Gesamtbetriebsvereinbarung welche einen Sozialplan/Interessensausgleich und deren Konditionen regelt. In dem Geltungsbereich ist unser Standort nicht inb

Ausnutzung der Position des BR- Vorsitz; in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht dass die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert werden - zulässig?

Älter

Hallo, unsere Firma erhält ab 2011 einen Tarifvertrag, in einer Gesamtbetriebsvereinbarung steht das die jeweils freigestellten Betriebsratsvorsitzenden in einer eigenen Gehaltsstufe eingruppiert wer

Wer ist zuständig?

Älter

Wer ist zuständig? In einem Unternehmen hat der Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Diese gilt für alle! Auch für die Betriebe ohne Be

Arbeitszeit - Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitszeit von 40 Stunden für alle Mitarbeiter?

Älter

Hallo, bei uns soll in einer Gesamtbetriebsvereinbarung eine Arbeitszeit von 40 Stunden für alle Mitarbeiter vereinbart werden. Es ist aber so, daß Frauen in unserem Unternehmen nur 39 Stunden arbeite