Erstellt am 25.05.2007 um 10:36 Uhr von Mike
@Madita,
ich sehe das so: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 habt ihr bei Beginn und Ende sowie Lage der Arbeitszeit ein absolutes Mitbestimmungsrecht. Wenn der AG einen Dienstplan aufstellt, legt er die Arbeitszeit und Lage der Arbeitszeit eines Mitarbeiters fest. Dem habt Ihr, so nehme ich an, zugestimmt. Jetzt will er den Dienstplan aus den genannten Gründen ändern; das geht nur mit eurem Einverständnis. - Eine solche Anwaltsauskunft könntet ihr euch auch besorgen. - Soweit der kollektivrechtliche Teil.
Wie es individualrechtlich aussieht bin ich unsicher. Es kommt, so glaube ich, auf den Vertrag an und ob vielleicht ein Tarifvertrag etwas regelt, soweit dieser Anwendung finden kann. Viele AN haben in einem Arbeitsvertrag stehen, dass der Arbeitgeber die Einsätze des AN bestimmt. Welche bindende Bedeutung dann die Aufstellung eines Dienstplans hat, kann ich nicht sagen.
Erstellt am 25.05.2007 um 10:41 Uhr von Dr.House
So wie Ihr das macht, ist das schon richtig.
Der AG probiert es eben.
Wir haben damals die Gewerkschaft gefragt, als es bei uns darum ging.
Dann gibt es noch die andere Variante. Wenn ein AN an seinen freien Tagen krank wird, sind die weg. Er bekommt sie nicht gutgeschrieben.
(Broschüre von Ver.di"Dienstplangestaltung im
Pflegedienst")
Gruß Dr.House
Erstellt am 25.05.2007 um 11:35 Uhr von Fips
Wenn es keine Klarheit gibt AG mit Einigungsstelle Beschlussverfahren
Wie schon vorher gesagt mit §87
Gruß Fips
Bei uns ging es leider auch bloß auf diesem Weg in Punkto Dienstpläne
Erstellt am 25.05.2007 um 12:10 Uhr von elke
Hallo Madita,
habt Ihr eine BV über Euern Dienstplan?
In der Regel ist es so, dass Dienstpläne nur im Einvernehmen des MA erfogen kann. Der BR muß dem auch noch zustimmen. Ein ausgehängter Plan kann nur im gegenseitigen Einverständniss geändert werden. Bei uns ist es so, wird der Sollplan im Ist verändert und der MA wird dann Krank, gilt dann wieder die Sollplanung. Wird ein MA im Soll schon mit Ü-STd frei geplantund wird dann Krank, sind die Ü-Std weg. So ist auf beiden Seiten irgendwo immer Gerechtigkeit da.
Elke
Erstellt am 26.05.2007 um 09:39 Uhr von Kölner
@Madita
Ich kann nichts Verwerfliches am Verhalten des AG sehen...