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Bis Mittag gearbeitet aber dann für den ganzen Tag krank geschrieben. Überstunden oder nicht ???

Z
Zacken
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann helfen ? Eine MA ist nach 4 Stunden geleisteter Arbeit zum Arzt gegangen, sie hätte noch weitere 4 Stunden arbeiten müssen. Der Arzt hat die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Die MA wurde auch für den genannten Tag "krank geschrieben". Stehen dieser MA diese geleisteten Stunden z.B. als Überstunden zu, oder sind diese zu vernachlässigen? Keine Ahnung !!!! Gruß Zacken

22.020019

Community-Antworten (19)

P
pit47

24.05.2007 um 10:36 Uhr

Hallo Zacken, wenn der MA für den Tag krankgeschrieben ist, bekommt er die Lohnfortzahlung für den ganzen Tag. Die geleisteten 4 Stunden sind in der Lohnfortzahlung enthalten.

S
steini

24.05.2007 um 10:55 Uhr

hallo zacken, bin der gleichen meinung wie pit47 aus folgendem grund. warum sollte er für die 4 stunden die er ja durch die lohnfortzahlung bekommt eine doppelte bezahlung bekommen? gruß steini

T
Täve

24.05.2007 um 13:46 Uhr

Der Mitarbeiter wird ja nicht für 4 Stunden arbeitsunfähig geschrieben, sondern für den ganzen Tag. Würden ihm die 4 bereits geleisteten Stunden als Überstunden gut geschrieben, dann hätte er Schwarzarbeit gemacht. Auch 'ne Methode!

DAH
Der alte Heini

24.05.2007 um 13:52 Uhr

Diese sind zu vernachlässigen!

G
Grinsi

24.05.2007 um 18:27 Uhr

@all

Sorry, muß mal Klugscheißen (bin vom Fach):

Ihr meint im Ergebnis alle das Richtige, aber keiner trifft so ganz die richtige Begründung: Für die ersten 4 Stunden gilt: wer arbeitet bekommt auch Geld, ganz normal Entgelt halt.

Für die Zeit, die sie "durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert" (EFZG) ist, bekommt sie Entgeltfortzahlung (=Lohnfortzahlung, aber nur für die 4 Stunden. Sie ist auch nur für die 4 Stunden krank, Arbeitsunfähigkeit kann sehr plötzlich eintreten, man denke nur an Unfälle).

Dieser Tag zählt übrigends nicht zu den gesetzlichen 42 Tagen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, da sie an dem Tag ja noch gearbeitet hat.

Das Ergebnis bleibt das gleiche: Sie bekommt nicht mehr als ohne Arbeitsunfähigkeit, aber auch nicht weniger.

MfG

Grinsi

K
Kölner

26.05.2007 um 22:35 Uhr

@Grinsi Jemand der angibt, "vom Fach" zu sein, kennt aber schon die richtigen Abkürzungen für die entsprechenden Gesetze.

G
Grinsi

27.05.2007 um 15:24 Uhr

@Kölner

Da hat man 3 Jahre gelernt, ist dann noch 17 Jahre im Beruf, u.a. als Ausbilder, und dann

kommt da so einer und meint er könne bessser Klugscheißen.... Aber mal ehrlich: wieso habe ich noch nie von "EntgFG" gehört? Bei uns heißt das "EFZG"... Hmmmmm, Wieder was gelernt:-)

Grinsi

K
Kölner

27.05.2007 um 17:41 Uhr

@Grinsi Ich weiss ja nicht wie es mit Betriebsblindheit ist, aber Farbenblindheit ist angeboren! :o))

E
Einauge

27.05.2007 um 20:31 Uhr

Fakt ist jedenfalls dass Wikipedia bei dem Suchbegriff "EFZG" zum Entgeltfortzahlungsgesetz weiter leitet. Grinsi scheint also keine Einzelmeinung zu vertreten.

Auffällig dass "Kölner" gleich auskeilt wenn hier mal jemand einen Beitrag platziert der Hand und Fuß hat.

L
Lotte

27.05.2007 um 21:27 Uhr

Einauge, Grinsi, Fakt ist, dass jemand, der zum ersten Mal auf diese (etwas angeberische) Art und Weise im Forum postet und so tut, als ob er hier als "Fachmann" den "Laien" des Forums ein bißchen auf die Sprünge helfen muss, schon mal ein wenig Wind von vorne kriegen kann. Auch das bildet.

Und m.E. hat Kölner nichts zum Inhalt, wohl aber (berechtigterweise) etwas zur Art des Beitrags gesagt.

K
Kölner

27.05.2007 um 21:46 Uhr

@Einauge Auch wikipedia ist nicht der Welt letzter Weisheitszahn!

S
Sittenwächter

27.05.2007 um 21:54 Uhr

@ Einauge und Grinsi

Macht Euch nichts draus. Wenn ihr bleibt und euch benommen habt, dürft ihr jede Menge dummes Zeug schreiben. Dann macht Euch auch keiner mehr von dem kleinen Kreis der Erlauchten an. Den gehört das Forum nämlich und die haben sich alle richtig lieb. wo kämen wir denn hin wenn jeder sowas wie waschbären - äh Narrenfreiheit hat!

LG

Sittenwächter

K
Kölner

27.05.2007 um 21:56 Uhr

@Sittenwächter Begriffen!

E
Einauge

28.05.2007 um 00:41 Uhr

Lotte,

wenn man sich die vorherigen Antworten zu Gemüte führt ist Grinsi sogar für seine zurückhaltenden Formulierungen ausdrücklich zu belobigen. Es ist eines der besonderen Merkmale dieses Forum, dass selbst unsinnigen Beiträgen nicht wiedersprochen wird. Der gute Zusammenhalt der Teilnehmer scheint wichtiger zu sein als Kompetenz. Schade!

Schade vor allem auch dass aus Angst vor Konkurrenz solche kompetenten Beiträge wie von Grinsie gleich gehässig kommentiert werden, vermutlich in der Hoffnung dieses Forum kompetenzfrei zu halten.

S
sphinx

28.05.2007 um 02:35 Uhr

@ Einauge,

"...dass selbst unsinnigen Beiträgen nicht wiedersprochen wird..."

Genau. Deshalb wird auch hier nicht widersprochen.

@ Sittenwächter

lach

"....kleinen Kreis der Erlauchten.."

Neid und Missgunst?

Nun, Neid muss man sich verdienen, Mitleid bekommt man geschenkt. ;-)

K
Kölner

28.05.2007 um 11:21 Uhr

@Einauge Mit dem zweiten Auge sieht man halt doch mehr!

V
Victoria

28.05.2007 um 14:15 Uhr

Die sich vordrängelnde Gefallsucht ist nicht so sehr verwerflich, wenn man sie als Selbstbestätigungs-Notdurft betrachtet.

© Erhard Schümmelfeder

S
sphinx

28.05.2007 um 14:29 Uhr

"...Den größten Unterhaltungwert haben die Fehler und Irrtümer der Leute, die wir nicht leiden können."

von Erhard Schümmelfeder

;-)

LG

W
Waschbär

28.05.2007 um 15:33 Uhr

Sittenwächter,

ich habve gar nichts begriffen, bitte um aufklärung ! danke

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