Finanzieller Ausgleich für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung
Welchen finanziellen oder arbeitszeitlichen Ausgleich darf ein Betriebsratsmitglied, der im Schichtdienst arbeitet erwarten, wenn er außerhalb seiner regulären Arbeitszeit an Betriebsratssitzungen teilnimmt? Werden Nachtzulagen und sozialversicherungsfreie Zuschläge ausgeglichen, wenn aufgrund der einzuhaltenden Ruhezeiten die Nachtschicht für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mit einer Tagschicht getauscht wurde?
Community-Antworten (2)
23.01.2014 um 21:41 Uhr
Das entsprechende BRM darf durch die BR-Arbeit nicht schlechter gestellt werden. Für den Fall Schichttauch bedeutet dies, dass Anspruch auf die Nachtschichtzulagen bekommt - allerdings nur versteuert, da für ein steuerfreies Erhalten das Ableisten der Nachtschicht notwendig gewesen wäre. Manche AG schlagen brutto auf und zahlen so den entgangen Nachtschichtaufzuschlag quasi netto aus. Hierfür besteht aber keine Pflicht.
24.01.2014 um 09:49 Uhr
Hinzuzufügen ist, dass Betriebsratsarbeit keine Arbeit im Sinne des ArbZG ist. Es ist also nicht verpflichtend, die Ruhezeiten einzuhalten. Das BR Mitglied kann dies nach eigenem Ermessen tun. Beim AG ändert sich nichts...
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