Welchen finanziellen oder arbeitszeitlichen Ausgleich darf ein Betriebsratsmitglied, der im Schichtdienst arbeitet erwarten, wenn er außerhalb seiner regulären Arbeitszeit an Betriebsratssitzungen teilnimmt? Werden Nachtzulagen und sozialversicherungsfreie Zuschläge ausgeglichen, wenn aufgrund der einzuhaltenden Ruhezeiten die Nachtschicht für die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mit einer Tagschicht getauscht wurde?