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12 Tage hintereinander arbeiten-zulässig?

B
BIM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @ all, eine MA aus dem Hotelbereich fragte mich, ob es zulässig ist, dass sie 12 Tage ( also hier auch bis einschließlich Pfingsmontag) arbeiten muss. Komme eigentlich aus dem Kitabereich und finde nichts konkretes im AZG

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Community-Antworten (6)

D
Dr.House

23.05.2007 um 14:09 Uhr

BIM, Außer § 11(3) Satz 1 ArbZG habe ich auch nichts gefunden. Danach steht Dir der Ausgleichstag oder -tage innerhalb von 2 Wochen zu.

B
BIM

23.05.2007 um 14:15 Uhr

Dank Dir, Doc House, ich geb das erst mal so weiter.

D
DocPille

23.05.2007 um 17:20 Uhr

Ja das sit zulässig.Lies dir den §11 genau durch.Der ausgleichstag muss innerhalb von 2 Wochen gewährt werden,innerhalb dieser 2Wochen muss dann auch der Sonntag liegen.wenn ich mich nicht verrechne kommt man so auf maximal 20 tage im stück.

B
BIM

24.05.2007 um 09:15 Uhr

Dank auch Dir Doc Pille, man o man lauter Ärzteschaft hier... Werde die Info so weiter reichen Ein Pfingsten ohne Rufbereitschaft und Knochenbrüche für Euch Beide

E
ernst

25.05.2007 um 00:29 Uhr

Hallo zusammen, DocPille hat im Prinzip recht, jedoch sind es 19 Tage, die nach ArbZG maximal am Stück gearbeitet werden dürfen: Montag-Sonntag = 7, Ausgleich für den Sonntag innerhalb von 2 Wochen, also spätestens am übernächsten Samstag = nochmals 12 Tage möglich.

W
wölfchen

25.05.2007 um 01:56 Uhr

Hallo Ernst, das klappt aber nur einmal, denn ab dann wärst Du in der Spirale, dass Du ja schon wieder der Ausgleich für den in den 12 Tagen liegenden Sonntag bekommen musst. Also ist allgemein üblich, dass nach 12 Tagen Ruhe ist. Aber Du hast recht - bei bösartiger Auslegung gehts einmalig mit den 19 Tagen ;-))

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