12 Tage hintereinander arbeiten-zulässig?
Hallo @ all, eine MA aus dem Hotelbereich fragte mich, ob es zulässig ist, dass sie 12 Tage ( also hier auch bis einschließlich Pfingsmontag) arbeiten muss. Komme eigentlich aus dem Kitabereich und finde nichts konkretes im AZG
Community-Antworten (6)
23.05.2007 um 14:09 Uhr
BIM, Außer § 11(3) Satz 1 ArbZG habe ich auch nichts gefunden. Danach steht Dir der Ausgleichstag oder -tage innerhalb von 2 Wochen zu.
23.05.2007 um 14:15 Uhr
Dank Dir, Doc House, ich geb das erst mal so weiter.
23.05.2007 um 17:20 Uhr
Ja das sit zulässig.Lies dir den §11 genau durch.Der ausgleichstag muss innerhalb von 2 Wochen gewährt werden,innerhalb dieser 2Wochen muss dann auch der Sonntag liegen.wenn ich mich nicht verrechne kommt man so auf maximal 20 tage im stück.
24.05.2007 um 09:15 Uhr
Dank auch Dir Doc Pille, man o man lauter Ärzteschaft hier... Werde die Info so weiter reichen Ein Pfingsten ohne Rufbereitschaft und Knochenbrüche für Euch Beide
25.05.2007 um 00:29 Uhr
Hallo zusammen, DocPille hat im Prinzip recht, jedoch sind es 19 Tage, die nach ArbZG maximal am Stück gearbeitet werden dürfen: Montag-Sonntag = 7, Ausgleich für den Sonntag innerhalb von 2 Wochen, also spätestens am übernächsten Samstag = nochmals 12 Tage möglich.
25.05.2007 um 01:56 Uhr
Hallo Ernst, das klappt aber nur einmal, denn ab dann wärst Du in der Spirale, dass Du ja schon wieder der Ausgleich für den in den 12 Tagen liegenden Sonntag bekommen musst. Also ist allgemein üblich, dass nach 12 Tagen Ruhe ist. Aber Du hast recht - bei bösartiger Auslegung gehts einmalig mit den 19 Tagen ;-))
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