Erstellt am 23.05.2007 um 13:31 Uhr von Konrad
Die gekündigte Arbeitskollegin, ist für den Pflichtbesuch bei der Arbeitsagentur freizustellen,
ebenso zur auf Verlangen auch zur Stellensuche BGB § 629.
Erstellt am 23.05.2007 um 13:33 Uhr von Mona-Lisa
@ozean,
das könnte auch in eurem Tarifvertrag geregelt sein. Wirf da mal einen Blick rein!