Überstunden - bei Betriebsschließung?
Hallo mal wieder, wie ich schon mal geschrieben habe schließt unser Haus. Nächste Woche geht es nun in die Verhandlungen. Sie sind um 9Uhr angesetzt und das Ende steht offen. Wie sieht es da mit Überstunden aus?Es hat schon Verhandlungen mit anderen Häusern gegeben wo die Verhandlung um 24Uhr abgebrochen worden ist und dann am nächsten Morgen fortgeführt worden ist. Das wären ja(wenns bei uns auch so kommt) 15 Stunden mit kuren Unterbrechungen. Danke für eure Antworten
Community-Antworten (1)
19.05.2007 um 22:44 Uhr
Hallo Hasi, ich nehme mal an, dass Du meinst, mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt zu kommen? Zu Deiner Beruhigung habe ich folgendes für Dich gespeichert und kopiert: "Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit)" http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf
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