Erstellt am 19.05.2007 um 20:44 Uhr von wölfchen
Hallo Hasi,
ich nehme mal an, dass Du meinst, mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt zu kommen?
Zu Deiner Beruhigung habe ich folgendes für Dich gespeichert und kopiert:
"Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit)"
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf