Neugründung eines Betriebsrats bei anstehender Betriebsschließung
Uns steht vermutlich eine Betriebsschließung ins Haus - diese wurde aber bisher nicht verkündet. Der Betriebsrat befindet sich in Gründung, mit Wahlvorstandswahl in 8 Tagen und Betriebsratswahl in der Woche darauf. Was passiert, wenn die Betriebsschließung in der Zwischenzeit, vor rechtsgültiger Wahl des Betriebsrats, verkündet wird? Bzw. macht diese Gründung überhaupt noch Sinn?
Community-Antworten (1)
05.01.2011 um 01:11 Uhr
Erst mit der Konstituierung ist der BR im Amt und muss vom Ag erst ab diesem Tag beachtet werden.
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