Arbeitszeitgesetz - in 12 Wochen mind. 24 Tage frei haben ?
hallo!
ein ag muss in 12 wochen mind. 24 tage frei haben - sehe ich das richtig ?
aber was ist ein freier tag ? 24 stunden oder von 0:00 bis 23:59 uhr ?
vielen dank
gruss stefan allgaeu
Community-Antworten (10)
19.05.2007 um 20:12 Uhr
Bei der Bw ist es so der Tag hat 24 Std. wenn dies nicht ausreicht wird die Nacht dazu genommen
20.05.2007 um 11:51 Uhr
was heisst bw ?
also zaehlen 24 stunden ohne arbeit als freier tag ?
danke gruss stefan allgaeu
20.05.2007 um 14:07 Uhr
Nein. Du musst die Zeit ansetzen, in der der MA normalerweise arbeitstätig ist. Ist also normalerweise um 7 Uhr der Arbeitsbeginn, zählen auch erst ab 7 Uhr die 24 Stunden.
20.05.2007 um 14:47 Uhr
@ Mokkabohne
".. ein ag .." muss gar nicht freihaben ;-)
"... in 12 wochen mind. 24 tage ..." = in ca. 3 Monaten fast einen Monat frei?
- hätt´ ich auch gern..;-)
dir auch einen schönen Sonntag :-)
@Have fun weiterhin..Stefan allgaeu
20.05.2007 um 14:53 Uhr
Ist es nicht wichtiger , wie oft sich der AG innerhalb der 12 Wochen Wäscht ? Was hilft ihm das "Frei" , ohne das er sicht wäscht ?
20.05.2007 um 16:09 Uhr
an wen auch immer, oder sollte ich sagen die Waschbär kopie ?
Meinst Du nicht,das es "reicht" ? L Kreist schon über den Forum und auch wen es nicht so aus sehen mag.. wir sind hier zum Helfen ... bei allem was spass macht , wir dürfen das Ziel nicht aus den Pfoten Verlieren !
Soll sich der Ag waschen wann und wo er will ! Das ist keine Kollektivrechtliche sache ! Sondern einzehlschicksal !
20.05.2007 um 22:19 Uhr
also nochmal
kann mir diese frage niemand beantworten ?
wenn man z.b. 4-schicht arbeitet was ist dann ein freier tag ?
die schichten wechseln regelmaessig. z.b. fruehschicht ist von 5-13 uhr spaetschicht ist von 13-21 uhr und dann die nachtschicht von 21-5 uhr danke fuer die info
gruss stefan allgaeu
21.05.2007 um 00:43 Uhr
@sphinx: Hä? Nix versteh! Hab doch nur den persönlichen Arbeitstag definiert, mehr nicht. Auf den Rest bin ich nicht eingegangen, weil ich die Fragestellung schon nicht verstanden hab (Was gilt hier, 5- oder 6-Tage-Woche? Tarifverträge? Betriebsvereinbarungen? AG? Sorry, so konnte ich nichts damit anfangen)
21.05.2007 um 00:57 Uhr
@ mokka,
die Frage von Havefun war alles Quatsch, ich hab´ nur zitiert. (guckst du oben) :-)
LG
21.05.2007 um 12:46 Uhr
also ich meine meine frage schon ernst
es geht um einen 4 schicht betrieb diese arbeiten also von mo-so und haben dann verschiedene tage auch unter der woche frei.
nur eben was ist ein freier tag ?
danke gruss stefan allgaeu
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Urlaubsanspruch bei 6 Tage Woche mit versetzten schichten
ÄlterHallo, ich bin neu im Betriebsrat. Wir Arbeiten im Schichtbetrieb mit folgenden Schichten: 3 Tage früh,3 Tage Mittag und 3 Tage frei. 3 Tage Mittag,3 Tage Nacht 3 Tage frei. 3 Tage früh, 3 Tage Nacht,
Fehler im Wahlausschreiben, Ablauf sonst richtig - Wahl anfechtbar?
ÄlterHallo Wissende :o) Ich habe eine Frage zu unserem Wahlausschreiben: Wir sind 35 Wahlberechtigte und demnach sollte jeder Bewerber oder jede Liste 2, aber mind. jedoch 3 Stützunterschriften bringen
Behandlung von Urlaubwochen §3 Arbeitszeitgesetz
Hallo, mir bereitet gerade etwas kopfzerbrechen wie ganze Urlaubswochen bei einer 5 Tage wochen in Bezug auf § 3 Arbeitszeitgesetz richtig anzurechnen sind. Zunächst mal ist klar das von einer 48 Stu
Arbeitszeiten
ÄlterHallo zusammen! Das ist jetz keine typische BR Frage, aber vllt kann ja dennoch jemand helfen. Wir hatten Monatsgespräch mit dem AG und da kam das Thema Arbeitszeitgesetz auf, weil wir mit unseren Sch