Fehler im Wahlausschreiben, Ablauf sonst richtig - Wahl anfechtbar?
Hallo Wissende :o)
Ich habe eine Frage zu unserem Wahlausschreiben: Wir sind 35 Wahlberechtigte und demnach sollte jeder Bewerber oder jede Liste 2, aber mind. jedoch 3 Stützunterschriften bringen.
In unserem Wahlausschreiben steht aber nur, "... dass mind. 1/20stel = 2 Stützunterschriften benötigt werden."
Die Frist zum Reklamieren ist schon abgelaufen und anscheinend hat auch keiner den Fehler bemerkt.
Kann aber nach der Wahl noch was passieren, wenn trotzdem alle mind. 3 oder mehr Unterschriften gesammelt haben? Das Wahlausschreiben wäre zwar falsch, aber die Vorschlagsliste(n) wären bzw. sind gültig, da alle mind. oder mehr wie 3 Unterschriften haben..?
Dann habe ich noch eine kleine Frage: Bei uns gibt es wohl nur die Mehrheitswahl, weil wir das vereinfachte und einstufige Wahlverfahren haben. Muss jeder einzelne Bewerber für sich die Unterschriften sammeln oder da diese Bewerber auf einer Liste zusammen gefasst werden, diese dann gestützt werden? Also nochmal verständlich: Könnte jeder Bewerber 1 Unterschrift auf einem Zettel bzw. einer Liste besorgen und die hängt man dann hinter die eine Vorschlagsliste?
Vielen herzlichen Dank und schöne Grüße aus dem sonnigen München von Mia-Lena
Community-Antworten (1)
18.03.2010 um 15:30 Uhr
ist kein Problem, es heisst 1/20stel aber mindestens 3. Die Unterschriften gelten für die ganze Liste, nicht für einzelne und die Bewerber können sich natürlich auch selbst Sützunterschrift geben.
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