Erstellt am 18.05.2007 um 12:23 Uhr von Biggy
Hallo sissi
es ist doch immer wieder erstaunlich was sich Arbeitgeber einfallen lassen.
Eine Krankmeldung wird wie Arbeitszeit gerechnet, es darf und muss deshalb nicht nachgearbeitet werden.
Auch Dienstwochenende müssen nicht nachgearbeitet werden.
Gruß Biggy
Erstellt am 18.05.2007 um 22:14 Uhr von spartacus
moin
und wenn ich 6 Wochen krank bin muß ich auf meinen Urlaub verzichten(zum nacharbeiten)?
Und wenn sechs Tage nicht reichen ,muß ich sieben Tage arbeiten und wenn ............ ???
Arbeitnehmerrechte -was ist das?