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Arbeitsunfähigkeit nacharbeiten?

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

wenn ein mitarbeiter für 2 tage krank war und eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt,soll sie diese beiden tage nacharbeiten,da eine andre mitarbeiterin für sie einspringen musste.dies ist doch nicht zulässig oder?denn die std. der arbeitsunfähigkeit werden ja mit den std der regulären arbeitszeit verrechnet.

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Community-Antworten (2)

B
Biggy

18.05.2007 um 14:23 Uhr

Hallo sissi es ist doch immer wieder erstaunlich was sich Arbeitgeber einfallen lassen. Eine Krankmeldung wird wie Arbeitszeit gerechnet, es darf und muss deshalb nicht nachgearbeitet werden. Auch Dienstwochenende müssen nicht nachgearbeitet werden. Gruß Biggy

S
Spartacus

19.05.2007 um 00:14 Uhr

moin und wenn ich 6 Wochen krank bin muß ich auf meinen Urlaub verzichten(zum nacharbeiten)? Und wenn sechs Tage nicht reichen ,muß ich sieben Tage arbeiten und wenn ............ ??? Arbeitnehmerrechte -was ist das?

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