Erstellt am 18.05.2007 um 12:11 Uhr von Werner
Hallo sissi,
wenn kein TV oder eine BV greift dann sind 4 Wochen Urlaub nach BUrlG zu Grunde zu legen.
Beispiel: AN arbeitet regelmäßig 2 Tage die Woche.
Dann hätte diese/r AN einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr.
Erstellt am 18.05.2007 um 12:29 Uhr von kati
noch ein Beispiel: bei einer 5 Tage Woche gibt es 30 Tage Urlaub. Bei einer 4 Tage Woche gibt es 30:5x4 = 24 Tage. Bei einer 3 Tage Woche gibt es 30 :5x3 = 18 Tage. Bei einer 2 Tage Woche gibt es 30:5x2 = 12. Bei einer 1 Tage Woche gibt es 30:5x1.= 6 Tage. In jedem Fall hat der Kollege 6 Wochen Urlaub. Dies ist bei jeder Anzahl Urlaubstage die gleiche Rechnung.