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Einsehen von Gehaltslisten?

H
Hasi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie gehen wir vor, wenn wir Gehaltslisten einsehen wollen?

Können wir da einfach so auftauchen oder müssen wir uns anmelden?

Reicht es, wenn wir uns mündlich anmelden oder müssen wir ds schriftlich tun?

Danke für eure Hilfe

Hasi

4.44005

Community-Antworten (5)

S
Spartacus

16.05.2007 um 15:55 Uhr

moin,

ich weiß nicht was bei euch "betriebsüblich" ist. Zum Anfang haben wir das schriftlich gemacht, mitlerweile hat sich das eingespielt und es klappt mit mündlicher Absprache.

S
SSGG

16.05.2007 um 16:04 Uhr

Moin Hasi, bei nächster Sitzung beschließt Ihr nach § 80.2. BetrVG Einsicht in die Gehaltslisten durch den Vorsitzenden. Dieses teilt Ihr der GL mit und schlagt schriftlich einen Termin vor.

Wichtig, Ihr dürft Euch Notizen machen, keineswegs die Listen abschreiben. Bereitet also eine Liste aller Mitarbeiter vor und notiert Euch die Euch wichtigen Daten. Ihr habt das Recht, dabei allein zu sein ohne Gegenwart eineR/s Peronaler/en bzw. GL. Eine Kontrolle der Notizen darf nicht stattfinden.

Ansonsten hat es sich bei uns auch so eingespielt wie bei spartacus.

H
Heini

16.05.2007 um 16:19 Uhr

SSGG, der BR hat nicht den Anspruch bei der Einsicht in die Unterlagen alleine zu sein, sondern er darf bei der Einsicht nicht durch anwesende Personen überwacht werden. Das ist ein kleiner Unterschied.

S
SSGG

16.05.2007 um 16:32 Uhr

stimmt!

BAG, 16.08.1995, 7 ABR 63/94

Danke für die Info...

H
Hasi

16.05.2007 um 16:56 Uhr

Hallo,

vielen lieben Dank !

Das Hilft uns ja schon weiter !

Euch allen ein schönes Wochenende und viel Sonnenschein, allerdings ist da bei uns nicht viel von zu sehen.

Liebe Grüße

Hasi

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