Erstellt am 16.05.2007 um 13:55 Uhr von spartacus
moin,
ich weiß nicht was bei euch "betriebsüblich" ist.
Zum Anfang haben wir das schriftlich gemacht, mitlerweile hat sich das eingespielt und es klappt mit mündlicher Absprache.
Erstellt am 16.05.2007 um 14:04 Uhr von SSGG
Moin Hasi,
bei nächster Sitzung beschließt Ihr nach § 80.2. BetrVG Einsicht in die Gehaltslisten durch den Vorsitzenden.
Dieses teilt Ihr der GL mit und schlagt schriftlich einen Termin vor.
Wichtig, Ihr dürft Euch Notizen machen, keineswegs die Listen abschreiben. Bereitet also eine Liste aller Mitarbeiter vor und notiert Euch die Euch wichtigen Daten. Ihr habt das Recht, dabei allein zu sein ohne Gegenwart eineR/s Peronaler/en bzw. GL.
Eine Kontrolle der Notizen darf nicht stattfinden.
Ansonsten hat es sich bei uns auch so eingespielt wie bei spartacus.
Erstellt am 16.05.2007 um 14:19 Uhr von Heini
SSGG,
der BR hat nicht den Anspruch bei der Einsicht in die Unterlagen alleine zu sein, sondern er darf bei der Einsicht nicht durch anwesende Personen überwacht werden. Das ist ein kleiner Unterschied.
Erstellt am 16.05.2007 um 14:32 Uhr von SSGG
stimmt!
BAG, 16.08.1995, 7 ABR 63/94
Danke für die Info...
Erstellt am 16.05.2007 um 14:56 Uhr von Hasi
Hallo,
vielen lieben Dank !
Das Hilft uns ja schon weiter !
Euch allen ein schönes Wochenende und viel Sonnenschein, allerdings ist da bei uns nicht viel von zu sehen.
Liebe Grüße
Hasi