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Wie lange muß ein MA durcharbeiten ?

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Heiner22
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich bin erst seit einem Jahr im BR und hab da mal eine Frage. Durch erhötes Arbeitsaufkommen soll bei uns eine Liene 7 Tage woche im 3 Schicht laufen, dieses soll 6 Wochen so gehen. Meine Frage : Nach wievielen Tagen hat ein Mitarbeiter das Recht zusagen ich brauch mal eine Pause und einen freien Tag. Bitte mit § wo ich es nachlesen kann um es vor dem AG zu begründen. Danke im vorraus

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Community-Antworten (6)

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pit47

16.05.2007 um 10:24 Uhr

Hallo Heiner22, siehe bitte im Arbeitszeitgesetz nach und in dem Tarifvertrag, wenn Ihr einen habt. Frage auch bei der Gewerkschaft, die für Euch zuständig ist, nach

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Heiner22

16.05.2007 um 11:19 Uhr

Hallo pit47, MTV = 49 STD. BV = 48 STD. Jetzt eine besondere Sition bei dieser Produktions liene. Wieviele Tage hintereinander muß ein MA arbeiten bis er Nein sagen kann. AG sagt er kann uns zwingen 7 Tage zuarbeiten ( pro woche). MFG Heiner22

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nachtradler

16.05.2007 um 11:53 Uhr

Schau mal in §11 Arbzeitgesetz. Dort steht wann der Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Sonntag erteilt werden muss. Somit ergeben sich wohl bis zu 19 Tage im ersten Zyklus, danach ist dann pro Woche 1 Tag frei, wenn jeweils der Sonntag gearbeitet wird. Behalte dann noch §3 im Auge und natürlich Regelungen im MTV. Dies ist keine Rechtsberatung!

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pit47

16.05.2007 um 12:00 Uhr

Hallo Heiner22, hier kann ich Dir nur raten eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft oder Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Hat Euer AG eine Genehmigung, das an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf?

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Spartacus

16.05.2007 um 15:29 Uhr

moin, was soll das Gerede vom Ag ,er kann euch zwingen 7 Tage zu arbeiten2? Wo steht das? Ihr habt eine gültige Bv und wenn der AG etwas anderes will muß er es mit dem BR vereinbaren. Auch eine "besondere Situation" macht die BV nicht ungültig!

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mille

16.05.2007 um 22:10 Uhr

Hallo Heiner22, gemäß § 14 ArbZG können AN vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt werden, deren Nichterledigung das Ergebnis von Arbeiten gefährden oder einen unverhältnissmäßigen Schaden verursachen würden. Trotzdem darf die Wochenarbeitszeit , im Durchschnitt eines halben Jahres, 48 Std. nicht überschreiten. Dies ist die absolute Ausnahme und darf vom AG nicht willkürlich angewendet werden. Was euer AG hier vorhat ist absolut gesetzwidrig. Sollte ein Kollege dagegen klagen, steht der AG vermutlich schon jetzt mit einem Bein im Gefängnis. (Quelle:K-H Boeker, Soliserv Forum)

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