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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit - wie ist die Rechtslage, wenn Kollegen 7 Tage oder gar 14 Tage durcharbeiten?

N
Nando
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

meine Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn Kollegen 7 Tage oder gar 14 Tage durcharbeiten. Steht ihnen dann ein bezahlter freier Tag unter der Woche zu?

6.354015

Community-Antworten (15)

M
Micki

30.01.2009 um 10:59 Uhr

Hallo, also 14 Tage durcharbeiten geht gar nicht !!! Schau mal ins ArbZG (mit Basiskommentar). Da steht alles wichtige wie tägliche, wöchentliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.

Gruß micki

K
Kölner

30.01.2009 um 11:14 Uhr

@micki Das geht schon... § 11 ArbZG macht es möglich!

L
Lotte

30.01.2009 um 11:16 Uhr

micki, ich behaupte, dass in Betrieben, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist, bis zu 19 Tagen am Stück gearbeitet werden kann, ohne § 3 oder § 11 des ArbZG zu verletzen. Ob das mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu vereinbaren ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Nando, wenn der TV oder AV eine derartige Regelung nicht hergibt: Nein

L
Lotte

30.01.2009 um 11:16 Uhr

Kölner, Du warst schneller...ausnah...;-))

U
Uschi99

30.01.2009 um 11:38 Uhr

ob ein BR die hier ggf. notwendige Mehrarbeit mittragen / zustimmen sollte könnte man einmal hinterfragen. Denn ich unterstelle einmal, dass eine solch lange zusammenhängende Arbeit nicht im ArbV/TV vorgesehen ist.

K
Kölner

30.01.2009 um 12:09 Uhr

@Uschi99 Dann unterstellst Du regelmäßig falsch.

U
Uschi99

30.01.2009 um 12:27 Uhr

@Kölner

..gut dann kläre mich doch einmal auf, ich lerne ja gerne stehts dazu. Wo gibt es einen ArbV welcher 14 Tage und gar wie von euch erwähnt 19 Tage am Stück ohne freie Tage vorsieht. Bitte abe rnun nicht aus der Seefahrt.

M
Mona-Lisa

30.01.2009 um 12:41 Uhr

K
Kölner

30.01.2009 um 12:46 Uhr

@Uschi99 Lies doch mal Deinen AV...

U
Uschi99

30.01.2009 um 12:48 Uhr

@Mona-Lisa

..ich habe ja die Möglichkeit der 19 Tage nicht in Frage gestellt. Ich habe ja nur erwähnt, dass dieses i.d.R. mit Mehrarbeit einhergeht. Mehrarbeit unterliegt der MB, weil eine solche Arbeit am Stück eben nicht als regelmäßige Arbeitszeit lt. ArbV/ TV vorgesehen ist, also ohne Merharbeit geleistet werden muss.

Kölner meint nun ich liege falsch, dahe rmeine Bitte um Nachhilfe.

Weiter auch auf Grund der Fragestellung gehe ich hier von Mehrarbeit aus. Denn würde es sich um die Arbeitsleitung handeln welche lt. ArbV zu erbringen wäre, hätte es dieser Frage wohl nicht bedurft.

U
Uschi66

30.01.2009 um 13:19 Uhr

@Kölner

..mein AV besagt, 5 Tage-Woche 38,5 Std. und ArbV und TV besagt Mehrarbeit ja. Aber nix von MB in solchen Fällen nein. Ich hatte ja genau auf die MB abgehoben. Ich würde als BR einer solch langen Arbeitszeit ohne Pausen i.d.R. aus Gesundheitsgründen und mit Rücksicht auf die Familien der AN nicht zustimmen. Da müsste schon der Betrieb in Bestandsnot geraten um anders zu handeln.

PS: Nicht wundern aus Uschi66 musste temporär Uschi99 werden nun klappt es abe rmit Uschi66 wieder

K
Kölner

30.01.2009 um 13:29 Uhr

@Uschi66 Ich war da etwas 'hart' in meiner Aussage. Ob der BR sich wehrt oder nicht, ist aber auch abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten. Die Ausgangsfrage war ja auch ob das hinsichtlich der Rechtslage ginge.

Und in Deinem AV wird nicht stehen, dass das nicht geht.

U
Uschi66

30.01.2009 um 13:35 Uhr

@Kölner

:-)) so nun sind wir wieder auf einer Linie. :-))

Es ging j anur um den Hinweis, BR Augen auf und MB nutzen, denn die Gesundheit der Koll. welche von BR vertreten werden, sollte einen sehr sehr hohe Wertigkeit haben.

K
Kölner

30.01.2009 um 13:39 Uhr

@Uschi66 Eins noch! Im Gesundheitswesen heisst das mitunter: Lieber mal 14 Tage am Stück arbeiten und dann lieber mal 6 Tage am Stück frei haben.

U
Uschi66

30.01.2009 um 13:48 Uhr

@Kölner

...kann bei jungen gesunden Menschen so durchaus zutreffen können. Ältere oder auch in der Gesundheit angegriffene Menschen, könnte 14 Tage am Stück ohne Erholungsmöglichkeit aber leider auch bedeuten, anschließend dauerhaft von der Erbingung der Arbeitsleistung auf die eine oder andere Art freigestellt. :-(

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