Mehr als 12 tage durcherbeiten - ist das Rechtens laut Arbeitszeitgesetz?
Darf eine Person, die keine Ersatzperson in einer Spätschicht hat, mehr wie 12 Tage durcharbeiten? Ist das laut Arbeitszeit rechtens und wie lange darf eine Person durcharbeiten ohne Frei zu haben! Wie kann man da gegen angehen oder vorgehen ohne BR. Die Person hätte Frei und bekam einen Tag vorher bescheid das WE zu arbeiten.
Community-Antworten (4)
07.04.2006 um 10:35 Uhr
hallo kai,
10 tage sind erlaubt....
gruß floh
07.04.2006 um 10:59 Uhr
@ floh
Wier kommst du darauf ?
@ kai
Im Arbeitszeitgesetz steht im § 11, dass der Beschäftigte für einen Sonntag den er gearbeitet hat, innerhalb von 14 Tagen einen Ausgleichstag erhalten muß. Damit kann er schon mal mindestens 13 Tage am Stück arbeiten.
Außerdem wenn bei euch ein Tarifvertrag gilt, kann darin etwas anderes geregelt sein. Gruß nidis
09.04.2006 um 14:04 Uhr
Von Neugier. Hallo Kölner, wo bleibt deine Antwort auf das Problem, du verfügst über viel Hintergrundwissen. Dieses Thema ist für alle von Intresse. Wieviel Tage dürfen die Kollegen arbeiten, ist an den Tagen festgemacht oder an Wochenstunden. Gruß Neugier
09.04.2006 um 16:12 Uhr
Wenn das ArbZG schon angeführt wird, dann würde ich auch gleich die §§ 10 und 12 ArbZG zitieren und erwähnen. Die darin erwähnten Öffnungsklauseln (dispositives Recht) für TV oder BV's lässt noch ganz andere Dienstpläne/Arbeitszeiten zu.
Aber die Frage was zu tun ist, stellt sich für kai ja immer noch. Jetzt muss kai antworten...
- um welche Art des Betriebes handelt es sich
- was sagt der AV
- was sagen die Strukturen der Dienstplangestaltung bisher (Planzeit/Istzeit)
- Nicht zuletzt muss man sich vielleicht auch noch den Umfang der Beschäftigung anschauen (Stichwort TzBfG).
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