Erstellt am 07.04.2006 um 08:35 Uhr von floh
hallo kai,
10 tage sind erlaubt....
gruß floh
Erstellt am 07.04.2006 um 08:59 Uhr von nidis
@ floh
Wier kommst du darauf ?
@ kai
Im Arbeitszeitgesetz steht im § 11, dass der Beschäftigte für einen Sonntag den er gearbeitet hat, innerhalb von 14 Tagen einen Ausgleichstag erhalten muß. Damit kann er schon mal mindestens 13 Tage am Stück arbeiten.
Außerdem wenn bei euch ein Tarifvertrag gilt, kann darin etwas anderes geregelt sein.
Gruß nidis
Erstellt am 09.04.2006 um 12:04 Uhr von Neugier
Von Neugier.
Hallo Kölner, wo bleibt deine Antwort auf das Problem, du verfügst über viel Hintergrundwissen.
Dieses Thema ist für alle von Intresse. Wieviel Tage dürfen die Kollegen arbeiten, ist an den Tagen festgemacht oder an Wochenstunden.
Gruß Neugier
Erstellt am 09.04.2006 um 14:12 Uhr von Kölner
Wenn das ArbZG schon angeführt wird, dann würde ich auch gleich die §§ 10 und 12 ArbZG zitieren und erwähnen. Die darin erwähnten Öffnungsklauseln (dispositives Recht) für TV oder BV's lässt noch ganz andere Dienstpläne/Arbeitszeiten zu.
Aber die Frage was zu tun ist, stellt sich für kai ja immer noch.
Jetzt muss kai antworten...
- um welche Art des Betriebes handelt es sich
- was sagt der AV
- was sagen die Strukturen der Dienstplangestaltung bisher (Planzeit/Istzeit)
- Nicht zuletzt muss man sich vielleicht auch noch den Umfang der Beschäftigung anschauen (Stichwort TzBfG).