Erstellt am 15.05.2007 um 19:28 Uhr von BMW
Hallo Nasonex2001,
Maßgeblich für den Entgeltanspruch ist der jeweils gültige Arbeits- bzw. Tarifvertrag.
Selbst wenn die arbeitsvertraglichen Regelungen keine besonderen auf die einzelnen (Feier-)Tage bezogenen Regelungen aus weisen, sondern nur allgemeine Regelungen für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit enthalten, ist es wichtig zu wissen, welche Tage tatsächlich als „gesetzliche Feiertage“ gelten.
Zudem ist dies auch für die Zulässigkeit der Feiertagsarbeit und deren Ausgleich nach dem Arbeitzeitgesetz bedeutend.
Ferner bleiben die steuerrechtlichen Regelungen bezüglich der für diese unterschiedlichen steuerfreien Höchstsätze zu beachten.
BMW
Erstellt am 15.05.2007 um 19:28 Uhr von Kölner
@Nasonex2001
Das sind "Vollkontinuierliche Schichtpläne"!
Wo ist der Nachteil?
Erstellt am 15.05.2007 um 19:47 Uhr von Nasonex2001
der Nachteil ist das ich als Pflegekraft an diesem Tag arbeiten muss (ohne Feiertagszuschlag) also hab ich gearbeitet und bekomme dafür Lohn und die Reinigungskraft hat nicht gearbeitet und bekommt dafür auch ihren Lohn
Erstellt am 16.05.2007 um 07:57 Uhr von CalicoJack
@Nasonex2001
du hast aber keinen Nachteil, denn Du bekommst ja an einen anderen tag ersatzweise frei, an diesem muss die Reinigungskraft wiederrum arbeiten. Auch dieser tag wird für beide bezahlt.
Dein eigentliches Problem ist doch dass Du unbedingt einen Feiertagszuschlag haben willst!
Erstellt am 16.05.2007 um 09:04 Uhr von Nasonex2001
falsch an meinem Ersatzweisem freien Tag bekomme ich keine Bezahlung
Erstellt am 16.05.2007 um 09:52 Uhr von Petrus
Nasonex: diese Bezahlung steht Dir aber (gerichtlich einklagbar) zu.
Erstellt am 16.05.2007 um 10:27 Uhr von Dana
@Nasonex2001
wenn du am feiertag arbeitest, bekommst du für diesen tag einen freien tag. Und dieser wird nicht bezahlt?? Dh. dein Grundgehalt ändert sich, je nachdem? Bekommt ihr dann etwa auch die freien tage für den sonntag nicht bezahlt (vom grundsatz her das gleiche)?
LG Dana
Erstellt am 16.05.2007 um 10:30 Uhr von Vicky
Nasonex2001,
wird Dir Geld für den freien Tag abgezogen?
Wir können uns aussuchen, ob wir den Feiertagszuschlag nehmen oder einen freien Tag. Eine Freundin von mir arbeitet von mo-fr und muss morgen auch arbeiten. Dafür bekommt sie aber keine Zuschläge und auch keinen extra freien Tag. Ihr Anwalt hat gesagt, dass es so o.k. ist, weil kein Tarifvertrag gilt und sie schließlich Samstag frei hat.
Erstellt am 16.05.2007 um 10:43 Uhr von CalicoJack
@Vicky
Deine Freundin sollte sich mal einen anderen Anwalt suchen. In diesem Fall vieleicht einen kompetenten?
Ein gesetzlicher Feiertag ist losgelöst vom Tarifvertrag zu behandeln. Zumindest was den Ersatztag angeht
Erstellt am 16.05.2007 um 10:50 Uhr von Kölner
@Nasonex2001
Schlimm finde ich an Deinen Äusserungen, dass Du/Ihr das System und die Konsequenzen eines vollkontinuierlichen Schichtplanes nicht kennt!
Erstellt am 16.05.2007 um 11:41 Uhr von Nasonex2001
ich habe kein grundgehalt sondern werde für die Tage bezahlt die ich arbeite (Stundenlohn) und die Ersatztage egal ob Sonntag oder Feiertag bekam cih bis jetzt noch nie in dieser Firma bezahlt
Erstellt am 16.05.2007 um 20:22 Uhr von GData
Hallo,
schon mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört. Das regelt der § 11 bei Sonn und Feiertagsarbeit eines Tagschichtarbeiters der an einen der Tage arbeitet erhält 100% Gehalt 150% Feiertagszuschlag und zusätzlich einen Ausgleichstag in Freizeit.