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Feiertagsarbeit Bezahlung?

N
Nasonex2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgendes Problem ergibt sich bei uns.

Die Reinigungskräfte haben eine 5 Tage Woche (Montag-Freitag). Wenn jetzt z.b der Donnerstag Feiertag ist müssen sie nicht arbeiten, bekommen ihn aber bezahlt. Und wir Pflegekräfte müssen arbeiten und bekommen die Stunden ohne Feiertagszuschlag bezahlt müssen aber ja dafür einen anderen Tag frei machen wegen Feiertagsausgleich. Meiner Meinung nach sind wir deshalb benachteiligt. Wie seht ihr das?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (12)

B
BMW

15.05.2007 um 21:28 Uhr

Hallo Nasonex2001,

Maßgeblich für den Entgeltanspruch ist der jeweils gültige Arbeits- bzw. Tarifvertrag.

Selbst wenn die arbeitsvertraglichen Regelungen keine besonderen auf die einzelnen (Feier-)Tage bezogenen Regelungen aus weisen, sondern nur allgemeine Regelungen für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit enthalten, ist es wichtig zu wissen, welche Tage tatsächlich als „gesetzliche Feiertage“ gelten. Zudem ist dies auch für die Zulässigkeit der Feiertagsarbeit und deren Ausgleich nach dem Arbeitzeitgesetz bedeutend.

Ferner bleiben die steuerrechtlichen Regelungen bezüglich der für diese unterschiedlichen steuerfreien Höchstsätze zu beachten.

BMW

K
Kölner

15.05.2007 um 21:28 Uhr

@Nasonex2001 Das sind "Vollkontinuierliche Schichtpläne"! Wo ist der Nachteil?

N
Nasonex2001

15.05.2007 um 21:47 Uhr

der Nachteil ist das ich als Pflegekraft an diesem Tag arbeiten muss (ohne Feiertagszuschlag) also hab ich gearbeitet und bekomme dafür Lohn und die Reinigungskraft hat nicht gearbeitet und bekommt dafür auch ihren Lohn

C
CalicoJack

16.05.2007 um 09:57 Uhr

@Nasonex2001

du hast aber keinen Nachteil, denn Du bekommst ja an einen anderen tag ersatzweise frei, an diesem muss die Reinigungskraft wiederrum arbeiten. Auch dieser tag wird für beide bezahlt. Dein eigentliches Problem ist doch dass Du unbedingt einen Feiertagszuschlag haben willst!

N
Nasonex2001

16.05.2007 um 11:04 Uhr

falsch an meinem Ersatzweisem freien Tag bekomme ich keine Bezahlung

P
Petrus

16.05.2007 um 11:52 Uhr

Nasonex: diese Bezahlung steht Dir aber (gerichtlich einklagbar) zu.

D
Dana

16.05.2007 um 12:27 Uhr

@Nasonex2001 wenn du am feiertag arbeitest, bekommst du für diesen tag einen freien tag. Und dieser wird nicht bezahlt?? Dh. dein Grundgehalt ändert sich, je nachdem? Bekommt ihr dann etwa auch die freien tage für den sonntag nicht bezahlt (vom grundsatz her das gleiche)?

LG Dana

V
Vicky

16.05.2007 um 12:30 Uhr

Nasonex2001, wird Dir Geld für den freien Tag abgezogen? Wir können uns aussuchen, ob wir den Feiertagszuschlag nehmen oder einen freien Tag. Eine Freundin von mir arbeitet von mo-fr und muss morgen auch arbeiten. Dafür bekommt sie aber keine Zuschläge und auch keinen extra freien Tag. Ihr Anwalt hat gesagt, dass es so o.k. ist, weil kein Tarifvertrag gilt und sie schließlich Samstag frei hat.

C
CalicoJack

16.05.2007 um 12:43 Uhr

@Vicky

Deine Freundin sollte sich mal einen anderen Anwalt suchen. In diesem Fall vieleicht einen kompetenten? Ein gesetzlicher Feiertag ist losgelöst vom Tarifvertrag zu behandeln. Zumindest was den Ersatztag angeht

K
Kölner

16.05.2007 um 12:50 Uhr

@Nasonex2001 Schlimm finde ich an Deinen Äusserungen, dass Du/Ihr das System und die Konsequenzen eines vollkontinuierlichen Schichtplanes nicht kennt!

N
Nasonex2001

16.05.2007 um 13:41 Uhr

ich habe kein grundgehalt sondern werde für die Tage bezahlt die ich arbeite (Stundenlohn) und die Ersatztage egal ob Sonntag oder Feiertag bekam cih bis jetzt noch nie in dieser Firma bezahlt

G
Gdata

16.05.2007 um 22:22 Uhr

Hallo,

schon mal was vom Arbeitszeitgesetz gehört. Das regelt der § 11 bei Sonn und Feiertagsarbeit eines Tagschichtarbeiters der an einen der Tage arbeitet erhält 100% Gehalt 150% Feiertagszuschlag und zusätzlich einen Ausgleichstag in Freizeit.

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