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Zulagen bei Betriebszugehörigkeit

S
Sophia
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Einrichtung wird für die Betriebszugehörigkeit eine Zulage in Höhe von 100, 00 €. mtl. gezahlt (bei einer 100%) Stelle. Teilzeitbeschäftigte MA. erhalten diese Zulage anteilig ihres Stellenanteils (z.B. 50,00 €. bei 50%). Verstößt diese Verfahrensweise gegen den § 4 Abs. 1 des TzBfG oder gegen sonstige gesetzliche Grundlagen? Ist die Zulage auch teilzeitbewshcäftigten MA. in voller Höhe auszuzahlen ? Für die Benatwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

15.05.2007 um 12:10 Uhr

@Sophia Soll sie denn verstoßen? Ich finde nichts Aussätziges an dieser Regelung!

H
Heini

15.05.2007 um 13:06 Uhr

Wenn eine Prämie für Betriebszugehörigkeit bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig gezahlt wird ist das ok.

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