Zulagen bei Betriebszugehörigkeit
In unserer Einrichtung wird für die Betriebszugehörigkeit eine Zulage in Höhe von 100, 00 €. mtl. gezahlt (bei einer 100%) Stelle. Teilzeitbeschäftigte MA. erhalten diese Zulage anteilig ihres Stellenanteils (z.B. 50,00 €. bei 50%). Verstößt diese Verfahrensweise gegen den § 4 Abs. 1 des TzBfG oder gegen sonstige gesetzliche Grundlagen? Ist die Zulage auch teilzeitbewshcäftigten MA. in voller Höhe auszuzahlen ? Für die Benatwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.
Community-Antworten (2)
15.05.2007 um 12:10 Uhr
@Sophia Soll sie denn verstoßen? Ich finde nichts Aussätziges an dieser Regelung!
15.05.2007 um 13:06 Uhr
Wenn eine Prämie für Betriebszugehörigkeit bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig gezahlt wird ist das ok.
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