Hallo Forum!
Ich suche nach Urteilen o. ä.. In unseren Arbeitsverträgen ist einzelvertraglich der BAT Bund/Land vereinbart, der Haustarifvertrag wurde vor Jahren bereits gekündigt mit Bestandsschutz. Eine Überleitung in den TV Land hat es nicht stattgefunden und ist vom Arbeitgeber auch nicht gewollt. Nun kommt die spannende Frage der Lohnerhöhung besonders für 2008. Unser Arbeitgeber ist der Auffassung dass der BAT (Lohntabellen) auf dem alten Stand bleibt und sich nicht verändert, da die Tarifgemeinschaft nicht mehr existiert und keine Verhandlungen mehr für den BAT stattfinden. Über die Gewerkschaft ist auch nicht viel herauszubekommen, lediglich dass Indivdualklagen durchgeführt werden sollen. Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kennt Urteile, die sich in etwa auf den gleichen Sachverhalt beziehen?