Erstellt am 15.05.2007 um 09:56 Uhr von Kölner
@unwissender Betriebsrat
Individualklagen sind zwar möglich, aber werden m.E. nur zu dem Ergebnis führen, dass alles so bleibt wie es ist. Der BAT exisitiert ja auch weiterhin - er wird nur nicht mehr gepflegt.
Demnach wirst Du logischer Weise auch keine Lohnerhöhungen mehr bekommen - ausser Du verhandelst selbige individuell mit Deinem AG!
Erstellt am 15.05.2007 um 10:16 Uhr von unwissender BR
@Kölner
Das habe ich auch schon so vermutet, ich habe einen Rechtsanwalt für den Betriebsrat beauftragt (mit Beschluss) uns ein Gutachten zu erstellen. Die Auffassung der federführenden Gewerkschaft im öffentlichen Dienst ist für mich auch nicht ganz so nachvollziehbar, denn sonst würde sie ja auch die BAT-Gehaltstabellen noch pflegen. Naja, mal sehen, wie es ausgeht.
Erstellt am 15.05.2007 um 10:19 Uhr von Kölner
@unwissender BR
Als AG würde ich darüber explodieren! Da kommt m.E. nichts anderes bei heraus.
Interessanter wäre es, wenn Dein Anwalt dem Hinweis von Däubler nachgehen würde, dass auch in "Anlehnung eines TV abgeschlossene AV's" durchaus hätten übergeleitet gehört.
Darin bestünde - laut Däubler - eine echte Regelungslücke.
Erstellt am 15.05.2007 um 12:30 Uhr von unwissender BR
@Kölner
Die Überleitung haben wir schon prüfen lassen und von beiden (Gewerkschaft und Anwalt) eine Verneinung erhalten aufgrund der damaligen Kündigung des Haustarifvertrages mit Nachwirkung auf den BAT Bund/Land. Unser Arbeitgeber ist nicht so wie vermutet sauer, da gehen wir eigentlich offen und fair miteinander um. Egal wie die Antwort des Rechtsanwaltes aussieht, haben wir zumindestens etwas in der Hand, dass wir den fragenden und durch Gewerkschaft verunsicherte Mitarbeiter geben können, ohne das es heisst der Betriebsrat tut nichts und nur die Gewerkschaft kümmert sich. Ich bin etwas vorsichtig damit Mitarbeiter unnötig in das Klageverfahren gegen den Arbeitgeber zu treiben, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.