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Lohnerhöhung öffentlicher Dienst ohne Überleitung

UB
unwissender BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Ich suche nach Urteilen o. ä.. In unseren Arbeitsverträgen ist einzelvertraglich der BAT Bund/Land vereinbart, der Haustarifvertrag wurde vor Jahren bereits gekündigt mit Bestandsschutz. Eine Überleitung in den TV Land hat es nicht stattgefunden und ist vom Arbeitgeber auch nicht gewollt. Nun kommt die spannende Frage der Lohnerhöhung besonders für 2008. Unser Arbeitgeber ist der Auffassung dass der BAT (Lohntabellen) auf dem alten Stand bleibt und sich nicht verändert, da die Tarifgemeinschaft nicht mehr existiert und keine Verhandlungen mehr für den BAT stattfinden. Über die Gewerkschaft ist auch nicht viel herauszubekommen, lediglich dass Indivdualklagen durchgeführt werden sollen. Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kennt Urteile, die sich in etwa auf den gleichen Sachverhalt beziehen?

4.41004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

15.05.2007 um 11:56 Uhr

@unwissender Betriebsrat Individualklagen sind zwar möglich, aber werden m.E. nur zu dem Ergebnis führen, dass alles so bleibt wie es ist. Der BAT exisitiert ja auch weiterhin - er wird nur nicht mehr gepflegt. Demnach wirst Du logischer Weise auch keine Lohnerhöhungen mehr bekommen - ausser Du verhandelst selbige individuell mit Deinem AG!

UB
unwissender BR

15.05.2007 um 12:16 Uhr

@Kölner Das habe ich auch schon so vermutet, ich habe einen Rechtsanwalt für den Betriebsrat beauftragt (mit Beschluss) uns ein Gutachten zu erstellen. Die Auffassung der federführenden Gewerkschaft im öffentlichen Dienst ist für mich auch nicht ganz so nachvollziehbar, denn sonst würde sie ja auch die BAT-Gehaltstabellen noch pflegen. Naja, mal sehen, wie es ausgeht.

K
Kölner

15.05.2007 um 12:19 Uhr

@unwissender BR Als AG würde ich darüber explodieren! Da kommt m.E. nichts anderes bei heraus. Interessanter wäre es, wenn Dein Anwalt dem Hinweis von Däubler nachgehen würde, dass auch in "Anlehnung eines TV abgeschlossene AV's" durchaus hätten übergeleitet gehört. Darin bestünde - laut Däubler - eine echte Regelungslücke.

UB
unwissender BR

15.05.2007 um 14:30 Uhr

@Kölner Die Überleitung haben wir schon prüfen lassen und von beiden (Gewerkschaft und Anwalt) eine Verneinung erhalten aufgrund der damaligen Kündigung des Haustarifvertrages mit Nachwirkung auf den BAT Bund/Land. Unser Arbeitgeber ist nicht so wie vermutet sauer, da gehen wir eigentlich offen und fair miteinander um. Egal wie die Antwort des Rechtsanwaltes aussieht, haben wir zumindestens etwas in der Hand, dass wir den fragenden und durch Gewerkschaft verunsicherte Mitarbeiter geben können, ohne das es heisst der Betriebsrat tut nichts und nur die Gewerkschaft kümmert sich. Ich bin etwas vorsichtig damit Mitarbeiter unnötig in das Klageverfahren gegen den Arbeitgeber zu treiben, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.

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