Überleitung TVöD bei GmbH. Muss die Gewerkschaft die Überleitung abschliessen oder darf der BR dies tun?
Wie erfolgt die Überleitung zum TVöD, wenn der A-Geber nicht im VKA / Bund ist, aber Aufgaben des öffentlichen Interesses wahrnimmt ( Kinderheim ) und die Beschäftigten in den A-Verträgen "BAT-O und folgende Tarifverträge" gesichert haben? Muss die Gewerkschaft mit dem AG die Überleitung vertraglich abschliessen oder darf der BRat dies tun?
Community-Antworten (1)
20.02.2006 um 12:20 Uhr
Hallo ralle! Ich bin der Meinung, dass der AG die Überleitung in den TVöD vornehmen muß. Da in euren Arbeitsverträgen der BAT-O und alle folgenden Tarifverträge steht gilt der TVöD als Folgetarifvertrag. Da muß weder die Gewerkschaft noch ihr als BR die Überleitung vertraglich mit dem AG abschließen. Gruß nidis
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