Muß das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen?
Hallo Forum, ich (BRV) bin im Moment davon in Kenntnis gesetzt worden, dass wir am Wochenende vorraussichtlich arbeiten müssen. Wir haben eine fünftage Woche und am Samstag und Sonntag ruht der Betrieb. Das ist eine absolute Ausnahme, das hatten wir noch nie. Außer der MBR des BR muß das Gewerbeaufsichtsamt da zustimmen??? Wenn ja, wieso?
Community-Antworten (1)
14.05.2007 um 18:41 Uhr
baccus, aufgrund des § 13 ArbZG, aber beachte bitte auch den § 14 des ArbZG.
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