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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muß das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen?

B
baccus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, ich (BRV) bin im Moment davon in Kenntnis gesetzt worden, dass wir am Wochenende vorraussichtlich arbeiten müssen. Wir haben eine fünftage Woche und am Samstag und Sonntag ruht der Betrieb. Das ist eine absolute Ausnahme, das hatten wir noch nie. Außer der MBR des BR muß das Gewerbeaufsichtsamt da zustimmen??? Wenn ja, wieso?

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

14.05.2007 um 18:41 Uhr

baccus, aufgrund des § 13 ArbZG, aber beachte bitte auch den § 14 des ArbZG.

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