Guten Tag,
wir haben in unserem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten geschlossen. In Ihr auch wie die Zeiten erfassten werden und das alle Mitarbeiter erfasst werden ausgenommen Leitende Angestellte. Nun behauptet eine Kollegin das Ihre Anwältin gesagt hat Sie könnte sich der Erfassung entziehen wenn Sie dies Arbeitsvertraglich regelt. Denn bräuchte Sie sich nicht mehr an die Erfassung halten. Diese Kollegin verstößt täglich gegen das ArbZG und will so die Zahlen verheimlichen. Kann Sie sich arbeitsvertraglich der Erfassung entziehen. Welchen Rat habt Ihr für uns?