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fachkraft verantwortung

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BINNI
Jan 2022 bearbeitet

Hallo alle zusamen,kann mir jemand antwort geben: bis wievil bewohner darf eine fachkraft einsicht haben?Wir sind eine kleine Altensheim mit 38 bewohner. Of ist so dass nur eine Fachkraft pro Schicht eingeteilt ist.Darf das sein?Danke,grüss

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Community-Antworten (2)

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Lotte

12.05.2007 um 23:08 Uhr

binni, das verstößt gegen die HeimPersV § 5 Abs. 1 "Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein."

Es sei denn, es gibt eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde

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Lotus

13.05.2007 um 10:31 Uhr

Hallo binni,

ich denke, dass Deine Frage eigentlich ein Fass aufmacht. Bei uns ist es ebenso, dass wir z.B. nachmittags von 14Uhr bis 17Uhr 30 zu zweit sind. Oft nur eine Fachkraft. wir haben 36 BW davon sind 15 STufe1 -16 Stufe 2- 4 Stufe 3, ab 16Uhr30 kommt noch eine Hilfe für 4,5 Std. Wir vom BR beanstanden seit einiger Zeit den Personalschlüssel. Morgens sind wir wie folgt besetzt. 2 VK bis 14Uhr 1 Kraft mit 5,5Std. und eine Kraft mit 3,5 Std. nachts > 1 Fachkraft. Es kann aber auch passieren dass morgens auch nur 1 Fachkraft anwesend ist. Ich würde gern wissen, ob wir ein Recht haben, dies zu bemängeln?

Danke Lotus

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