Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit,
wie haben einen Vertrag mit einem externen Anbieter, der die Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb stellt. Dieser hat jetzt gekündigt und die Firma stellt eine neue Fachkraft. Der Vertrag mit der Firma läuft unverändert weiter. Haben wir Mitbestimmungsrecht nach 87?
Community-Antworten (3)
16.09.2015 um 10:19 Uhr
Nein, das habt ihr nicht.
16.09.2015 um 11:32 Uhr
Vielleicht hilft Dir § 9 Abs. 3 ASiG weiter: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. "
16.09.2015 um 12:58 Uhr
Das hilft nicht weiter, da hier keine neue Verpflichtung stattfindet. Die Verpflichtung war der Dienstleitungsvertrag mit dem Partnerunternehmen.
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