Erstellt am 16.09.2015 um 08:19 Uhr von Pickel
Nein, das habt ihr nicht.
Erstellt am 16.09.2015 um 09:32 Uhr von gironimo
Vielleicht hilft Dir § 9 Abs. 3 ASiG weiter: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. "
Erstellt am 16.09.2015 um 10:58 Uhr von Pickel
Das hilft nicht weiter, da hier keine neue Verpflichtung stattfindet. Die Verpflichtung war der Dienstleitungsvertrag mit dem Partnerunternehmen.